Das Jahr 2025 neigt sich so langsam dem Ende zu. Und mit Beginn des neuen Jahres gibt es auch wieder einigen interessanten und wichtige Änderungen. Das ist auch beim sogenannten Kinderfreibetrag der Fall. Was genau sich dabei ab 2026 ändert und wer von diesen Änderungen profitiert, verraten wir dir in diesem Artikel.
Alles zu den Änderungen des Kinderfreibetrages 2026:
Das ändert sich ab Januar 2026
Auch im kommenden Jahr wird es wieder einige steuerliche Änderungen geben. 2026 sollen vor allem Familien von den neuen Regelungen profitieren. Bereits ende 2024 wurde das sogenannte Steuerfortentwicklungsgesetz von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Im nächsten Jahr sorgt dieses Gesetz unter anderem dafür, dass sich der Kinderfreibetrag erhöht. Ab 2026 steigt dieser nämlich auf 9.756 Euro pro Kind. Das sind ganze 156 Euro mehr als im Vorjahr.
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Der Kinderfreibetrag setzt sich dabei folgendermaßen zusammen: Jeder Elternteil hat einen Kinderfreibetrag für das Existenzminimum. Dieser liegt pro Elternteil und pro Kind ab dem kommenden Jahr bei 3.414 Euro.
Hinzu kommt noch eine zweite Komponente – der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf (BEA). Dieser bleibt zunächst unverändert und liegt auch 2026 bei 1.464 Euro pro Elternteil.
Pro Elternteil ergibt sich somit eine Summe 4.878 Euro. Insgesamt können Eltern also pro Kind mit einem Betrag in Höhe von 9.756 Euro rechnen, der nicht zum zu versteuernden Einkommen gezählt wird.

Wer von den neuen Freibeträgen besonders profitiert
Von diesem neuen Kinderfreibetrag profitieren vor allem Familien mit mittlerem bis höherem Einkommen. Denn ein größerer Freibetrag wirkt sich für sie oft sehr positiv auf die Steuerersparnis aus. Familien mit geringerem Einkommen können auch vom Kinderfreibetrag profitieren, allerdings lohnt sich das Kindergeld oft mehr, da die Steuerlast meist geringer ausfällt.
Falls du dir nicht sicher bist, welche Variante sich für dich mehr lohnt, musst du dir gar keine Sorgen machen. Denn das Finanzamt prüft ganz automatisch, ob sich das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag mehr für dich lohnen.
Diese Sonderregelungen gelten für Volljährige
Eltern mit volljährigen Kindern müssen jedoch einige Sonderregelungen beachten. Denn den vollen Anspruch auf den Kinderfreibetrag gibt es nur bis zum 18. Lebensjahr der Kinder. Unter bestimmten Voraussetzungen kann er auch noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt werden.
Das funktioniert jedoch nur, wenn das Kind eine Berufsausbildung oder ein Studium absolviert oder sich gerade auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz befindet. Arbeitet das Kind jedoch mehr als 20 Stunden pro Woche, fällt der Anspruch auf den Kinderfreibetrag auch unter diesen Voraussetzungen weg.

