Wer krank ist und für einen längeren Zeitraum nicht arbeiten kann, hat oft Anspruch auf das sogenannte Krankengeld. Doch was passiert in dieser Zeit mit den Beiträgen an die Rentenkasse? In diesem Artikel verraten wir dir, wie sich das Krankengeld auf deine Rente auswirkt.
Alles zur Rente nach dem Bezug von Krankengeld:
Wer erhält Krankengeld?
Wenn du krank bist, erhältst du normalerweise zunächst eine Lohnfortzahlung von deinem Arbeitgeber oder deiner Arbeitgeberin. Das gilt jedoch nur für die ersten sechs Wochen deiner Erkrankung. Solltest du länger als sechs Wochen wegen derselben Erkrankung arbeitsunfähig sein, so hast du unter Umständen Anspruch auf das sogenannte Krankengeld.
Dieses wird immer dann gezahlt, wenn der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin keine Lohnfortzahlung mehr leistet oder du gerade stationär in einem Krankenhaus oder einer Reha-Klinik behandelt wirst. Die wichtigste Voraussetzung dafür ist, dass du über die gesetzliche Krankenversicherung versichert bist.
Wie wirkt sich das Krankengeld auf die Rente aus?
Die Zeit, in der du das Krankengeld beziehst, wirkt sich natürlich auch auf deine Rente aus. Um das zu verstehen, müssen wir jedoch erstmal klären, wie das Krankengeld überhaupt berechnet wird.
Wenn du Anspruch auf Krankengeld hast, so meldet die Krankenkasse deine Krankengeldzeit zunächst der Rentenversicherung. Anschließend zahlt die Krankenkasse über diesen Zeitraum deine Rentenversicherungsbeiträge. Diese sind jedoch geringer, als wenn du deinen regulären Lohn erhalten würdest.
Üblicherweise werden nämlich nur 80 Prozent des Regelentgeltes entrichtet. Dabei wird ein Teil des zu zahlenden Krankengelds direkt einbehalten, um damit den von dem oder der Versicherten abzuführenden Beitragsanteil zu zahlen. Aus diesem Grund fällt auch die Rente für diese Zeit etwas geringer aus, da du weniger Geld verdient und somit auch weniger Entgeltpunkte gesammelt hast.
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So hoch fällt das Krankengeld aus
Die Höhe des Krankengeldes ist variabel, aber dennoch gesetzlich vorgeschrieben. Es beträgt mindestens 70, aber maximal 90 Prozent deines Bruttoverdienstes. Einen Teil davon zahlt deine Krankenversicherung. Dieser Arbeitnehmeranteil wird aber in der Regel direkt von deinem Bruttokrankengeld abgezogen, sodass du nur noch dein Nettokrankengeld erhältst. Die Höhe des Krankengeldes entscheidet dann letztendlich auch über die Rentenpunkte, die du in diesem Zeitraum verdienst.