In Deutschland sind derzeit etwa 4,47 Millionen Menschen hauptberuflich in einem Minijob beschäftigt. Weitere 3,39 Millionen Menschen arbeiten nebenberuflich in einem Minijob. Logisch eigentlich, denn eine geringfügige Beschäftigung bleibt nach wie vor eine gute Möglichkeit, um sich neben dem Studium, der Schule oder neben der hauptberuflichen Tätigkeit etwas Geld dazuzuverdienen. Doch auch als Haupteinnahmequelle kann der Minijob im kommenden Jahr nochmals deutlich attraktiver werden. Denn die Verdienstgrenze soll im Zuge der Mindestlohnerhöhung ebenfalls steigen. Wie hoch sie dabei ausfallen wird, verraten wir dir in diesem Artikel.
Alles zur „Erhöhung der Minijob-Verdienstgrenze“:
Der Mindestlohn steigt 2026
Zum 1. Januar 2026 soll der Mindestlohn steigen. Bis Jahresende liegt dieser noch bei 12,82 Euro pro Stunde. Zu Beginn des neuen Jahres steigt er jedoch auf 13,90 pro Stunde. Mit der Änderung des Mindestlohns, steigen jedoch auch andere Verdienstgrenzen und Gehälter. Das ist beispielsweise auch beim Minijob der Fall.
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So hoch ist die Verdienstgrenze für den Minijob
Die Einnahmen von Minijobber:innen sind durch den Mindestlohn begrenzt. Steigt dieser an, ändert sich auch die Verdienstgrenze. Bisher konnte man in einem Minijob pro Monat 556 Euro verdienen. Somit ergibt sich eine Jahresverdienstgrenze von 6.672 Euro.
Durch die Erhöhung des Mindestlohns, erhöht sich jetzt jedoch auch die Verdienstgrenze auf 603 Euro pro Monat. Damit ergibt sich ebenfalls eine höhere Jahresverdienstgrenze. Diese wird dann ab nächstem Jahr bei 7.236 Euro liegen.

Die Anzahl der Stunden, die maximal abgeleistet werden darf, um auf diesen Betrag zu kommen, bleibt jedoch gleich. Nach wie vor dürfen Minijobber*innen also maximal 43 Stunden im Monat arbeiten, wenn sie den Mindestlohn erhalten. Wer mehr Geld pro Stunde verdient, darf auch insgesamt weniger Stunden arbeiten.
Fazit: Der Mindestlohn soll weiter steigen
Doch mit der Erhöhung des Mindestlohns ist es noch nicht getan. Für 2026 soll das zwar erstmal die einzige Erhöhung bleiben. Für das Jahr 2027 ist jedoch bereits eine weitere Mindestlohnerhöhung geplant.
Dann soll der Mindestlohn nämlich wieder um einen Euro und somit auf 14,90 Euro pro Stunde angehoben werden. Für Minijobber*innen bedeutet das ab 2027 einen Mindestverdienst von 633 Euro pro Monat.

