Etwa 4,47 Millionen Menschen sind derzeit in Deutschland hauptberuflich in einem Minijob beschäftigt. Weitere 3,39 Millionen Menschen arbeiten nebenberuflich in einem Minijob. Kein Wunder, denn eine geringfügige Beschäftigung bleibt nach wie vor eine gute Möglichkeit, um sich neben dem Studium, der Schule oder neben der hauptberuflichen Tätigkeit etwas Geld dazuzuverdienen. Doch auch als Haupteinnahmequelle kann der Minijob im kommenden Jahr nochmals attraktiver werden. Denn die Verdienstgrenze soll im Zuge der Mindestlohnerhöhung ebenfalls steigen. Wie hoch sie dabei ausfallen wird, verraten wir dir in diesem Artikel.
Alles zum „Minijob“:
Der Mindestlohn steigt
Zum 1. Januar 2025 soll der Mindestlohn steigen. Bis Jahresende liegt dieser noch bei 12,41 Euro pro Stunde. Zu Beginn des neuen Jahres steigt er jedoch auf 12,82 pro Stunde. Mit der Änderung des Mindestlohns, steigen jedoch auch andere Verdienstgrenzen und Gehälter. Das ist beispielsweise auch beim Minijob der Fall.
So hoch ist die Verdienstgrenze für den Minijob
Die Einnahmen von Minijobber:innen sind durch den Mindestlohn begrenzt. Steigt dieser an, ändert sich auch die Verdienstgrenze. Bisher konnte man in einem Minijob pro Monat 538 Euro verdienen. Somit ergibt sich eine Jahresverdienstgrenze von 6.456 Euro.
Durch die Erhöhung des Mindestlohns, erhöht sich jetzt jedoch auch die Verdienstgrenze auf 556 Euro pro Monat. Damit ergibt sich ebenfalls eine höhere Jahresverdienstgrenze. Diese wird dann ab nächstem Jahr bei 6.672 Euro liegen.
Die Anzahl der Stunden, die maximal abgeleistet werden darf, um auf diesen Betrag zu kommen, bleibt jedoch gleich. Nach wie vor dürfen Minijobber:innen also maximal 43 Stunden im Monat arbeiten, wenn sie den Mindestlohn erhalten. Wer mehr Geld pro Stunde verdient, darf auch insgesamt weniger Stunden arbeiten.
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Fazit: Wer sozialversicherungspflichtig ist, muss jetzt aufpassen
Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer:innen müssen eventuell vorsichtig sein, wenn der Mindestlohn erhöht wird. Das gilt zumindest, wenn sie zwischen 538 und 556 Euro im Monat verdienen. Denn in diesem Fall muss der Verdienst bis 2025 mindestens auf diese 556 Euro ansteigen, da sie sonst nicht mehr sozialversicherungspflichtig sind und somit juristisch gesehen einen Minijob ausüben. Somit muss die Arbeitszeit oder der Verdienst im kommenden Jahr erhöht werden.