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Neue Steuerregeln für 2026: Was Solarbesitzer jetzt wissen müssen

Ab 2026 tritt eine neue Steuerregelung für Solaranlagen in Kraft. Was ab dann genau gilt, liest du hier. Ein Überblick.

Häuserdächer mit Solar.
© Getty Images/Tan Dao Duy

Diese Fehler solltest du bei der Steuererklärung nicht machen

Die Steuererklärung richtig zu machen, ist gar nicht so einfach. Wir zeigen dir, mit welchen Tipps und Tricks du richtig Geld sparen kannst. Dieses Video wurde mit der Hilfe von KI erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.

Wer eine Solaranlage betreibt, muss sich nicht nur um Technik und Anschluss an das Stromnetz kümmern, sondern auch um steuerliche Fragen. Ab 2026 gilt eine neue Vorschrift, die den Umgang mit selbst erzeugtem Strom steuerlich neu regelt. An welche Steuerregeln sich Solarbesitzer*innen dann halten müssen, erfährst du hier.

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Ab 2026: Wegfall der fiktiven Abrechnungen für Solarbesitzer*innen

Bislang mussten Betreiber*innen ihren Eigenverbrauch so abrechnen, als hätten sie den Strom erst verkauft und dann zurückgekauft – mit allen fiktiven Rechnungen, die dazugehörten. Damit ist ab 2026 Schluss. Dann wird klar zwischen Strom, der ins Netz fließt, und dem, der im eigenen Haushalt genutzt wird, unterschieden.

Diese Änderung basiert auf Urteilen des Bundesfinanzhofs aus den Jahren 2022 und 2023 und wurde vom Bundesfinanzministerium umgesetzt, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet. Bis zum 31. Dezember 2025 können Betreiber*innen noch nach den alten Regeln rechnen, danach gilt die neue Abrechnung verpflichtend. Wer sich nicht daran hält, riskiert finanzielle Nachteile – egal, ob aus Unwissenheit oder Absicht.

Fehlerhafte Umsatzsteuer: Was Solarbesitzer*innen beachten müssen

Fehlerhaft ausgewiesene Umsatzsteuer muss ans Finanzamt fließen, während Netzbetreiber diese Beträge nicht als Vorsteuer abziehen dürfen. Stellt der Netzbetreiber weiterhin Rücklieferungen in Rechnung, kann auch der Anlagenbetreiber die Umsatzsteuer daraus nicht geltend machen. Außerdem kann für den Eigenverbrauch eine sogenannte unentgeltliche Wertabgabe fällig werden.

Auswirkungen auf die Steuererklärung

Die Änderung hat direkte Auswirkungen auf die Umsatzsteuererklärung. Betreiber müssen künftig den selbst verbrauchten Strom korrekt angeben und entsprechend von der Umsatzsteuer befreien. Eine fehlerhafte oder unvollständige Angabe kann zu Nachzahlungen oder Strafen führen.

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So behalten Solarbesitzer*innen bei der Umstellung den Überblick

Am besten besprechen Solarbesitzer*innen die Umstellung frühzeitig mit ihrem Netzbetreiber, damit Abrechnungssysteme nahtlos aufeinander abgestimmt werden. Wer eine neue Anlage anschafft, sollte prüfen, ob die Kleinunternehmerregelung für ihn passt – sie kann erheblichen Verwaltungsaufwand einsparen. Entscheidend sind dabei die Umsatzgrenzen von 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr. 

Beim Kauf der Anlage ist außerdem die Umsatzsteuer zu beachten: Je nach Größe fallen entweder 19 Prozent oder null Prozent an. Mit diesen Überlegungen können Betreiber von Anfang an Klarheit behalten und böse Überraschungen bei der Steuer vermeiden.

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