Das tägliche Pendeln zur Arbeit gehört für Millionen Menschen in Deutschland zum gewohnten Tagesablauf. Im nächsten jähr könnte sich der Arbeitsweg in steuerlicher Hinsicht etwas mehr lohnen. Denn 2026 soll die Pendlerpauschale steigen. Wie viel Geld Arbeitnehmende durch die Steuerentlastung sparen, erfährst du hier.
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Pendlerpauschale: Das solltest du wissen
Pendlerpauschale: Was ist das?
Die Pendlerpauschale, offiziell Entfernungspauschale genannt, steht jedem Steuerzahler beziehungsweise jeder Steuerzahlerin für den einfachen Weg zur ersten Arbeitsstätte zu. Dabei spielt es keine Rolle, ob man den Arbeitsweg mit dem Auto, Fahrrad, zu Fuß, der Bahn oder sogar mit dem E-Scooter zurücklegt. Ausgenommen sind lediglich Flugreisen.
Pendlerpauschale: So hoch soll sie 2026 ausfallen
Die Bundesregierung hat den Entwurf für eine weitreichende Steuerreform auf den Weg gebracht – und Pendler*innen dürfen sich freuen. Denn ab dem 1. Januar 2026 sollen alle Berufstätigen ab dem ersten Kilometer der einfachen Strecke 38 Cent pro Kilometer geltend machen können. Bundestag und Bundesrat müssen den geplanten Änderungen noch zustimmen.
Dabei soll die Pendlerpauschale von 38 Cent pro Kilometer besonders die Mobilität im ländlichen Raum fördern. Mit dem neuen Gesetz wird der Steuervorteil dauerhaft eingeführt und bereits ab dem ersten Kilometer gewährt. Bisher lag der Satz bei den ersten 20 Kilometern der einfachen Strecke bei 30 Cent pro Kilometer, ab dem 21. Kilometer bei 38 Cent.
Welche Vorteile hat eine höhere Pendlerpauschale?
Die Pendlerpauschale zählt zu den Werbungskosten. Das Finanzamt berücksichtigt für jeden Arbeitnehmer automatisch eine Pauschale von 1.230 Euro pro Jahr. Nur wenn Ihre tatsächlichen Werbungskosten darüber liegen, profitieren Sie zusätzlich von Steuerersparnissen. Eine höhere Pendlerpauschale hilft also, die Werbungskostenpauschale schneller zu überschreiten.
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Beispielrechnung: So viel Geld können Pendler*innen sparen
Pendler*innen fragen sich nun, wie viel Geld sie durch die Steuerentlastung sparen können. Die folgende Tabelle zeigt fünf Beispiele für Berufstätige, die an 220 Arbeitstagen im Jahr zur Arbeit pendeln:
| Einfache Strecke zur Arbeit | Bisherige Pendlerpauschale (pro Jahr) | Neue Pendlerpauschale ab 2026 (pro Jahr) | Ersparnis |
|---|---|---|---|
| 5 km | 300 € | 570 € | +270 € |
| 10 km | 600 € | 1.140 € | +540 € |
| 15 km | 990 € | 1.254 € | +264 € |
| 20 km | 1.320 € | 1.672 € | +352 € |
| 30 km | 2.156 € | 2.508 € | +352 € |
Wie wird die Pendlerpauschale angewendet?
Die Pauschale wird nicht ausgezahlt, sondern als Werbungskosten in der Steuererklärung eingetragen. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen, was je nach Steuersatz mehrere hundert Euro Steuern sparen kann.
Aufgepasst: Die Berechnung erfolgt immer nur für die einfache Strecke – selbst wenn man täglich 40 Kilometer fährt, wird nur die Hin- oder Rückfahrt berücksichtigt. Diese Regelung bleibt unverändert.

