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Regierung beschließt Sonderzahlung für Millionen – aber nur diese Arbeitnehmer profitieren

Die Regierung hat eine Sonderzahlung für zahlreiche Arbeitnehmer*innen beschlossen – aber nur einige Gruppen profitieren: Wer wieviel bekommt – und wer weiterhin leer ausgeht.

Sonderzahlungen für Beamte: Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil bei der Kabinettsitzung in Berlin am 03.09.2025.
© IMAGO/photothek/Juliane Sonntag

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Die Bundesregierung hat ein ungewöhnliches Signal gesetzt: Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst erhalten Sonderzahlungen – aber nicht alle. Beamt*innen, Richter*innen, Soldat*innen und Versorgungsempfänger*innen dürfen sich freuen – die Beamtenschaft des Bundes steht also aktuell im Rampenlicht, während Tarifbeschäftigte noch warten müssen.

Regierung beschließt Sonderzahlung – und nur diese profitieren

Das Bundeskabinett hat am 3. September 2025 offiziell Abschlagszahlungen für alle Bundesbeamt*innen, Richter*innen, Soldat*innen und Versorgungsempfänger*innen beschlossen. Rund 1,8 Millionen Menschen des öffentlichen Dienstes bekommen bereits mit der Dezember-Bezüge 2025 mehr Geld aufs Konto – und zwar rückwirkend zum 1. April 2025, wie merkur.de berichtet.

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Höhe der Sonderzahlung: Stufenweise Umsetzung

Die Sonderzahlung orientiert sich exakt am Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 6. April 2025:

  • 3 % mehr ab April 2025 (mindestens 110 €).
  • Weitere 2,8 % ab Mai 2026

Diese Beträge gelten zwar tariflich, aber per Kabinettsbeschluss sollen sie schnell für Beamt*innen umgesetzt werden – solange das formelle Gesetz zur Übertragung noch nicht verabschiedet ist, so oeffentlicher-dienst-news.de.

Sonderfall: Wer noch außen vor bleibt

Wichtig: Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst (TVöD) sowie Beamt*innen der Länder und Kommunen profitieren aktuell noch nicht von diesen Abschlagszahlungen – sie müssen auf Landesbeschlüsse oder Tarifübertragungen warten, so dbb.de.

Hintergründe & Ausblick

Normalerweise kommen Gehaltserhöhungen per Gesetz. Der schnelle Kabinettsbeschluss zeigt, wie dringlich die Zustimmung zur mindestens amtsangemessenen Alimentierung der Beamten ist, die verfassungsrechtlich verankert ist (Art. 33 Abs. 5 GG).

Mit einem abschließenden Gesetzesentwurf wollen Regierung und Bundestag die dauerhafte Besoldungsübertragung sichern. Die bisher gezahlten Abschläge würden dann angerechnet, so HNA.de.

Wichtig zu wissen!
Gender Pay Gap: Im Jahr 2024 verdienten Frauen in Deutschland durchschnittlich 16 Prozent weniger pro Stunde als Männer. Der bereinigte Gender Pay Gap, der vergleichbare Qualifikationen, Tätigkeiten und andere relevante Faktoren berücksichtigt, lag 2024 bei 6 Prozent. Etwa 63 Prozent der Unterschiede können auf strukturelle Ursachen zurückgeführt werden, wie unterschiedliche Branchenwahl, Teilzeit, oder geringere Vertretung in Führungspositionen (Quelle: destatis). Weitere wmn Informationen zum Gender Pay Gap bekommst du hier. 

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