Am 1. Juli 2025 steigen die Renten in Deutschland um 3,74 Prozent – zunächst eine positive Nachricht. Doch anders als beim Renteneintritt, bei dem ein Teil der Rente dauerhaft steuerfrei bleibt, muss jede Rentenerhöhung vollständig versteuert werden. Für manche Rentner*innen bedeutet das höhere Steuerzahlungen oder der Einstieg in die Steuerpflicht. In diesem Jahr trifft Letzteres voraussichtlich rund 73.000 Menschen, deren steuerpflichtiger Rentenanteil über dem Grundfreibetrag von 12.096 Euro liegt. Wann genau die Steuerpflicht greift, erfährst du hier.
Lesetipp: Rente: Diese Jahrgänge bekommen am meisten Geld
Rente: Ab welchem Betrag du keine Steuern zahlen musst
Viele Rentner*innen fragen sich, ab welchem Einkommen sie Steuern zahlen müssen. Laut dem Verbraucherportal „Finanztip“ bist du 2025 steuerfrei, wenn du ausschließlich die gesetzliche Rente beziehst und höchstens 17.148 Euro Bruttorente erhältst. In diesem Fall musst du keine Steuererklärung abgeben. Für ältere Jahrgänge gelten je nach Rentenbeginn höhere Freibeträge. Altrentner*innen im Westen, die vor 2005 in Rente gegangen sind, können sogar über 22.000 Euro steuerfrei erhalten.
Welche Beträge für dich gelten, kannst du der Tabelle entnehmen. Bei der Berechnung wurden 3,6 % Beitrag zur Pflegeversicherung und 8,55 % zur Krankenversicherung (inklusive durchschnittlichem Zusatzbeitrag) berücksichtigt. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner*innen, die gemeinsam veranlagt werden, verdoppeln sich diese Beträge.
| Rentenbeginn | Westen | Osten |
| 2005 | 22.034 Euro | 20.573 Euro |
| 2006 | 21.560 Euro | 20.208 Euro |
| 2007 | 21.164 Euro | 19.899 Euro |
| 2008 | 20.872 Euro | 19.710 Euro |
| 2009 | 20.520 Euro | 19.468 Euro |
| 2010 | 20.107 Euro | 19.138 Euro |
| 2011 | 19.797 Euro | 18.891 Euro |
| 2012 | 19.455 Euro | 18.713 Euro |
| 2013 | 19.099 Euro | 18.532 Euro |
| 2014 | 18.808 Euro | 18.316 Euro |
| 2015 | 18.593 Euro | 18.184 Euro |
| 2016 | 18.355 Euro | 18.058 Euro |
| 2017 | 18.077 Euro | 17.848 Euro |
| 2018 | 17.822 Euro | 17.630 Euro |
| 2019 | 17.558 Euro | 17.413 Euro |
| 2020 | 17.213 Euro | 17.113 Euro |
| 2021 | 17.112 Euro | 17.043 Euro |
| 2022 | 17.086 Euro | 17.059 Euro |
| 2023 | 17.149 Euro | 17.149 Euro |
| 2024 | 17.196 Euro | 17.196 Euro |
| 2025 | 17.148 Euro | 17.148 Euro |
Steuerpflicht heißt nicht Steuernachzahlung
Nur weil du steuerpflichtig bist, heißt das noch lange nicht, dass du auch wirklich zahlen musst. Hohe Ausgaben oder Pauschbeträge, zum Beispiel wegen Krankheit oder Behinderung, können deine Steuerlast senken. Sobald du die Grenzbeträge überschreitest, musst du zwar eine Steuererklärung abgeben, doch oft sorgt das Finanzamt dafür, dass du dank Abzügen keine Steuern zahlen musst – manchmal sogar dauerhaft für die kommenden Jahre.
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Unerwartete Steuerforderungen im Ruhestand vermeiden
Nach Renteneintritt kann es schnell passieren, dass eine Steuererklärung ausbleibt – einfach weil sie im Berufsleben als Angestellter nie nötig war. Oft meldet sich das Finanzamt dann erst nach Jahren und verlangt auf einmal hohe Nachzahlungen. Deshalb lohnt es sich, gleich aktiv zu werden. Besonders kritisch wird es, wenn sich die persönlichen Verhältnisse ändern, zum Beispiel durch den Verlust des Partners/der Partnerin oder neue Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung oder Kapitalanlagen.

