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Rente: Ab diesem Betrag musst du laut Tabelle keine Steuern zahlen

Durch die jährliche Rentenanpassung musst du vielleicht plötzlich Steuern zahlen. Ob das bei dir der Fall ist, zeigt die folgende Tabelle.

Eine Frau tippt auf einem Taschenrechner.
© Getty Images/Carol Yepes

Gefährliche Rentenfalle für Frauen: Das solltest du tun, um nicht reinzutappen

Wie man als Frau und Mutter nicht in die Rentenfalle tappt, erklären uns die Finanzberaterinnen Lea Gawantka und Antonia Schwer von Ma Money.

Am 1. Juli 2025 steigen die Renten in Deutschland um 3,74 Prozent – zunächst eine positive Nachricht. Doch anders als beim Renteneintritt, bei dem ein Teil der Rente dauerhaft steuerfrei bleibt, muss jede Rentenerhöhung vollständig versteuert werden. Für manche Rentner*innen bedeutet das höhere Steuerzahlungen oder der Einstieg in die Steuerpflicht. In diesem Jahr trifft Letzteres voraussichtlich rund 73.000 Menschen, deren steuerpflichtiger Rentenanteil über dem Grundfreibetrag von 12.096 Euro liegt. Wann genau die Steuerpflicht greift, erfährst du hier.

Lesetipp: Rente: Diese Jahrgänge bekommen am meisten Geld

Rente: Ab welchem Betrag du keine Steuern zahlen musst

Viele Rentner*innen fragen sich, ab welchem Einkommen sie Steuern zahlen müssen. Laut dem Verbraucherportal „Finanztip“ bist du 2025 steuerfrei, wenn du ausschließlich die gesetzliche Rente beziehst und höchstens 17.148 Euro Bruttorente erhältst. In diesem Fall musst du keine Steuererklärung abgeben. Für ältere Jahrgänge gelten je nach Rentenbeginn höhere Freibeträge. Altrentner*innen im Westen, die vor 2005 in Rente gegangen sind, können sogar über 22.000 Euro steuerfrei erhalten.

Welche Beträge für dich gelten, kannst du der Tabelle entnehmen. Bei der Berechnung wurden 3,6 % Beitrag zur Pflegeversicherung und 8,55 % zur Krankenversicherung (inklusive durchschnittlichem Zusatzbeitrag) berücksichtigt. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner*innen, die gemeinsam veranlagt werden, verdoppeln sich diese Beträge.

RentenbeginnWestenOsten
200522.034 Euro20.573 Euro
200621.560 Euro20.208 Euro
200721.164 Euro19.899 Euro
200820.872 Euro19.710 Euro
200920.520 Euro19.468 Euro
201020.107 Euro19.138 Euro
201119.797 Euro18.891 Euro
201219.455 Euro18.713 Euro
201319.099 Euro18.532 Euro
201418.808 Euro18.316 Euro
201518.593 Euro18.184 Euro
201618.355 Euro18.058 Euro
201718.077 Euro17.848 Euro
201817.822 Euro17.630 Euro
201917.558 Euro17.413 Euro
202017.213 Euro17.113 Euro
202117.112 Euro17.043 Euro
202217.086 Euro17.059 Euro
202317.149 Euro17.149 Euro
202417.196 Euro17.196 Euro
202517.148 Euro17.148 Euro

Steuerpflicht heißt nicht Steuernachzahlung 

Nur weil du steuerpflichtig bist, heißt das noch lange nicht, dass du auch wirklich zahlen musst. Hohe Ausgaben oder Pauschbeträge, zum Beispiel wegen Krankheit oder Behinderung, können deine Steuerlast senken. Sobald du die Grenzbeträge überschreitest, musst du zwar eine Steuererklärung abgeben, doch oft sorgt das Finanzamt dafür, dass du dank Abzügen keine Steuern zahlen musst – manchmal sogar dauerhaft für die kommenden Jahre.

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Unerwartete Steuerforderungen im Ruhestand vermeiden

Nach Renteneintritt kann es schnell passieren, dass eine Steuererklärung ausbleibt – einfach weil sie im Berufsleben als Angestellter nie nötig war. Oft meldet sich das Finanzamt dann erst nach Jahren und verlangt auf einmal hohe Nachzahlungen. Deshalb lohnt es sich, gleich aktiv zu werden. Besonders kritisch wird es, wenn sich die persönlichen Verhältnisse ändern, zum Beispiel durch den Verlust des Partners/der Partnerin oder neue Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung oder Kapitalanlagen.

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