Viele Rentnerinnen und Rentner dürfen sich zum Jahresende 2025 auf eine kleine finanzielle Überraschung freuen. Denn einige Senior*innen erhalten im Dezember 2025 eine Nachzahlung. Welcher Grund sich dahinter verbirgt und mit wie viel Geld Betroffene rechnen können, erfährst du hier.
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Renten-Nachzahlung im Dezember: Umstellung des Rentenzuschlags ist Schuld
Die Bundesregierung hat mit dem Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz die finanzielle Lage langjähriger Bezieher*innen einer Erwerbsminderungsrente gestärkt, wie die Deutsche Rentenversicherung berichtet. Seit Juli 2024 erhalten etwa drei Millionen Rentner*innen von der Deutschen Rentenversicherung einen einheitlichen Zuschlag. Bisher wurde dieser Zuschlag gesondert überwiesen – oft einige Tage nach der eigentlichen Rente. Das war für viele Betroffene verwirrend, denn es kam regelmäßig zu unterschiedlichen Zahlungsterminen.
Ab Dezember 2025 ändert sich das: Der Zuschlag wird künftig gemeinsam mit der monatlichen Rentenzahlung überwiesen, so die Deutsche Rentenversicherung. Das spart Bürokratie und macht die Zahlungen übersichtlicher.
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Wie hoch fällt die Nachzahlung aus?
Durch die neue Berechnungsweise kann es im Dezember 2025 zu kleinen Nachzahlungen kommen, so die Deutsche Rentenversicherung. Denn künftig richtet sich der Zuschlag nach den persönlichen Entgeltpunkten – also dem individuellen Versicherungsverlauf – und nicht mehr nach dem bisherigen Zahlbetrag. Dabei hängt die Nachzahlung von der Höhe des bisherigen Zuschlags ab, so die Deutsche Rentenversicherung. Bei Renten, die zwischen 2001 und 2018 begonnen haben, beträgt der Zuschlag:
- 7,5 % für Rentenbeginn von 2001 bis Mitte 2014
- 4,5 % für Rentenbeginn von Mitte 2014 bis 2018
Die tatsächliche Nachzahlung kann individuell unterschiedlich ausfallen. In vielen Fällen bewegt sie sich jedoch nur im Cent- bis wenigen-Euro-Bereich.
Aufgepasst: Der Zuschlag wird künftig direkt in die Rente eingerechnet. Dadurch kann eine höhere Gesamtrente andere Leistungen wie Witwen- oder Witwerrente schmälern.
Müssen Betroffene einen Antrag stellen?
Nein. Du musst keinen Antrag stellen oder etwas beantragen – die Umstellung läuft automatisch. Trotzdem lohnt es sich, im Dezember einen Blick auf Deinen Kontoauszug oder Rentenbescheid zu werfen. So siehst Du, ob die Zahlung korrekt angepasst wurde.

