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BGH-Urteil: Sparkassen müssen Kunden entschädigen – wer jetzt Anspruch auf Geld hat

Die Sparkasse muss einige ihrer Kunden entschädigen. Lies hier, zu welchem urteil der Bundesgerichtshof gekommen ist und wer betroffen ist.

Frau Bank Geld
© IMAGO/Westend61

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Die Sparkasse hat einen Fehler gemacht. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs. Jetzt haben zahlreiche Kund*innen den Anspruch auf eine Entschädigung. Worum genau es geht und wer jetzt eine Entschädigung erhält, verraten wir dir in diesem Artikel.

Weniger Zinsen in Prämiensparverträgen

Ab den Neunzigerjahren boten Sparkassen ihren Kund*innen eine neue Art von Sparverträgen an. Mit den sogenannten Prämiensparverträgen hatten besonders loyale Kund*innen die Möglichkeit, sich eine Geldprämie zu sichern.

Im Prinzip funktionierten diese Prämiensparverträge wie Sparpläne. Verbraucher*innen konnten demnach über mehrere Jahre immer wieder Geld einzahlen und je länger sie das taten, desto höhere Zinsen erhielten sie.

Das Problem an diesen Sparverträgen war jedoch, dass nicht immer klar war, wie genau die Zinsen berechnet wurden, was wiederum zu großem Unmut bei den Kund*innen und letztendlich auch zu einigen Klagen durch diverse Verbraucherzentralen führte.

BGH erklärt Zinsanpassungsklausel für ungültig

Am 23. September 2025 gab der Bundesgerichtshof (BGH) bekannt, dass Sparkassen ihren Kund*innen über die Jahre womöglich zu wenig Zinsen gezahlt haben und erklärte die gängigen Zinsanpassungsklauseln in alten Prämiensparverträgen, die den Banken erlaubten, die Verzinsung nach eigenem Ermessen zu ändern, für unwirksam.

Frau Geld
Bestimmte Banken müssen ihren Kund*innen jetzt Geld zurückerstatten. Credit: IMAGO/Westend61

Kund*innen mit solchen Verträgen haben jetzt also die Möglichkeit, Nachzahlungen zu verlangen. Laut Urteil des BGH können diese Ansprüche sogar für Zahlungen geltend gemacht werden, die viele Jahre zurückliegen. Denn die Zinsansprüche verjähren erst mit Ende des Prämiensparvertrages.

Fazit: Was du jetzt tun kannst

Wenn auch du einen alten Prämiensparvertrag besitzt, dessen Zinsregelung heute als unklar oder unzulässig gilt, hast du die Möglichkeit, dir dein Geld wiederzuholen. Deine Ansprüche kannst du beispielsweise mit einem Musterbrief der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) geltend machen.

Für genauere Informationen zu deinem konkreten Fall, wende dich am besten an Infotelefone und Beratungsangebote der Verbraucherzentralen und lasse dich hier beraten.

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