In Deutschland werden Steuerbescheide bisher meist per Post verschickt – das soll sich jetzt aber ändern. Bereits 2024 legte das Bürokratieentlastungsgesetz fest, dass künftig digitale Bescheide bevorzugt werden sollen. Die Umstellung ist für 2026 geplant. Wie man seinen Steuerbescheid ab nächstem Jahr genau erhält, erfährst du hier.
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Steuerbescheide werden ab 2026 standardmäßig digital zugestellt
Ab 2026 werden Steuerbescheide in Deutschland standardmäßig digital zugestellt, wie der Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. (BdSt) berichtet. Das betrifft vor allem alle, die ihre Einkommensteuer über das ELSTER-Portal einreichen, so der BdSt. Bisher mussten Steuerzahler*innen der elektronischen Zustellung aktiv zustimmen, künftig geschieht dies automatisch.
Die Finanzverwaltung verfolgt damit ihre umfassende Digitalisierungsstrategie konsequent weiter. Bereits im Herbst 2024 hatte der Bundestag mit dem vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) die rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen. So sollen Verwaltungsabläufe vereinfacht und die Papierflut deutlich reduziert werden.
Digitale Steuerbescheide: Vorteile und wichtige Hinweise
Die digitalen Steuerbescheide werden als PDF bereitgestellt und sind rechtlich genauso gültig wie Papierbescheide, wie das Portal steuertipps.de berichtet. Du kannst sie problemlos speichern, archivieren oder bei Bedarf ausdrucken. Besonders wichtig sind die Einspruchsfristen: Maßgeblich ist dabei das Datum der Bereitstellung im ELSTER-Postfach.
Steuerzahler*innen sollten ihr elektronisches Postfach daher regelmäßig prüfen, um keine Fristen zu verpassen. So behältst du den Überblick und kannst bei Bedarf rechtzeitig reagieren. Die digitale Zustellung erleichtert die Verwaltung, erfordert aber ein wenig Aufmerksamkeit.
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So bekommst du deinen Steuerbescheid weiterhin per Post
Wer weiterhin Papierbescheide erhalten möchte, muss aktiv widersprechen, wie das Portal steuertipps.de berichtet. Das geht direkt im persönlichen ELSTER-Konto unter „Formulare & Leistungen“ in der Rubrik „Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe“. Eine Begründung ist dafür nicht nötig, und der Widerspruch gilt automatisch für alle künftigen Bescheide.
Für die meisten Steuerzahler*innen bedeutet die Umstellung vor allem weniger Papierkram und mehr Komfort. Sobald ein digitaler Steuerbescheid bereitsteht, erhältst du eine Benachrichtigung per E-Mail. Den Bescheid kannst du dann bequem über das ELSTER-Portal oder zugelassene Steuersoftware abrufen, sodass alles schnell und unkompliziert erledigt ist.

