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Gibt es bald Steuerrückerstattungen vom Finanzamt? Millionen Nachzahlungen möglich

Der Bundesfinanzhof prüft die Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern. Ein positives Urteil könnte Milliarden-Rückzahlungen auslösen.

100-Euro-Scheine auf gelben Hintergrund.
© Getty Images/EKIN KIZILKAYA

Diese Fehler solltest du bei der Steuererklärung nicht machen

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Deutschlands Steuerlandschaft steht vor einem möglichen Umbruch: Der Bundesfinanzhof (BFH) prüft derzeit, ob Millionen Arbeitnehmende steuerlich unfair behandelt werden. Hintergrund ist die unterschiedliche Behandlung von Bürgergeldempfänger*innen und regulären Arbeitnehmer*innen, die für Aufsehen sorgt.

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Grundfreibetrag vs. Bürgergeld: Ungleichheit auf dem Prüfstand

Während der reguläre steuerliche Grundfreibetrag 2025 bei 12.096 Euro liegt, genießen Bürgergeldempfänger*innen zusätzliche Leistungen wie Mietzuschüsse. Dadurch steigt ihre effektive steuerfreie Einkommensgrenze auf etwa 15.000 Euro oder mehr. Zum Vergleich: In den Vorjahren lag der Grundfreibetrag noch niedriger.

Kritiker*innen sehen hierin eine klare Ungleichbehandlung, da Arbeitnehmende ab dem Grundfreibetrag bereits steuerpflichtig sind, während Bürgergeldempfänger*innen trotz vergleichbarer oder höherer Einnahmen steuerlich besser gestellt sind, wie Börse Online berichtet.

Arbeitnehmer im Nachteil: Vereinigte Lohnhilfe schlägt Alarm

Die Schieflage könnte gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstoßen. Bereits im vergangenen Jahr wies die Vereinigte Lohnhilfe (VLH) darauf hin, dass Arbeitnehmende im Mindestlohnsektor unter Umständen weniger finanzielle Mittel zur Verfügung haben als Bürgergeld- oder Wohngeldempfänger*innen. Ein positives BFH-Urteil hätte daher weitreichende Auswirkungen auf Millionen Steuerzahler*innen.

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BFH prüft und Finanzämter reagiert vorsorglich

Der Bundesfinanzhof untersucht derzeit, ob diese Ungleichbehandlung verfassungswidrig ist, wie Börse Online berichtet. Um mögliche Massen-Einsprüche zu verhindern, tragen fast alle neu erlassenen Einkommensteuerbescheide seit Jahresbeginn einen Vorläufigkeitsvermerk, so Börse Online. So will die Finanzverwaltung auf eine mögliche Entscheidung des BFH vorbereitet sein. Sollte der BFH zugunsten der Arbeitnehmenden entscheiden, könnten Millionen Steuerzahler*innen von Nachzahlungen profitieren. Expert*innen sprechen von einer potenziellen Milliarden-Rückzahlung, die das Portemonnaie vieler spürbar entlasten würde.

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