Das Jahr 2025 neigt sich allmählich dem Ende zu und 2026 rückt nun immer näher. Mit dem Beginn des neuen Jahres gehen jedoch auch einige Gesetzesänderungen einher. Insbesondere das Steueränderungsgesetz könnte für Millionen Menschen interessant werden. Was genau es besagt und wie Steuerzahler*innen von den Änderungen profitieren können, verraten wir dir in diesem Artikel.
Alles zum „Steueränderungsgesetz 2026“:
Diese Änderungen beinhaltet das Steueränderungsgesetz
Das geplante Steueränderungsgesetz beinhaltet einige Neuerungen, die primär als Entlastung für Bürger*innen und Unternehmen gedacht sind. Denn nachdem auch das Jahr 2025 noch immer von Auswirkungen der Inflation geprägt war, soll mit diesem Gesetz nun Abhilfe geschaffen werden. Was genau sich ab 2026 ändert, liest du hier:
1. Umsatzsteuer
Ab dem 1. Januar 2026 soll die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsleistungen steigen. Bisher betrug diese 19 Prozent. Zu Beginn des kommenden Jahres soll sie jedoch auf 7 Prozent gesenkt werden.
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2. Entfernungspauschale
Wer mit dem Auto zur Arbeit oder in die Uni fährt, kann die Kosten dafür von der Steuer absetzen. Bisher konnte man dazu bei den ersten 20 Kilometern 30 Cent pro Kilometer geltend machen und für alle Kilometer danach dann 38 Cent pro Kilometer. Das soll sich jetzt ändern. Denn ab 2026 soll es möglich sein, dass bereits ab dem ersten Kilometer 38 Cent steuerlich absetzbar sind.
Diese Änderung lohnt sich besonders für Vielfahrer*innen oder Arbeitnehmer*innen mit langem Arbeitsweg.

3. Mobilitätsprämie
Auch bei der Mobilitätsprämie soll es 2026 eine Änderung geben. Genauer gesagt soll die zeitliche Befristung dieser Prämie ab dem kommenden Jahr aufgehoben werden. Die Mobilitätsprämie zielt vor allem auf Geringverdiener*innen ab, die besonders hohe Kosten für den Arbeitsweg haben.
Fazit: Noch ist nichts in Stein gemeißelt
Bisher handelt es sich beim Steueränderungsgesetz lediglich um einen Entwurf des Bundekabinetts. Bevor dieser mitsamt den enthaltenen Änderungen aber im kommenden Jahr in Kraft treten kann, muss der Gesetzesentwurf zunächst noch weitere Instanzen – nämlich sowohl den Bundestag als auch den Bundesrat – durchlaufen.
Es kann daher gut passieren, dass sich noch kleinere Änderungen ergeben. Aller Vorrausicht nach wird der endgültige Gesetzesentwurf jedoch im Dezember 2025 verabschiedet, sodass das Steueränderungsgesetz pünktlich zum Beginn des neuen Jahres in Kraft treten kann.

