Preiserhöhungen beim Girokonto ohne Zustimmung? Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden: Diese Preiserhöhungen sind unwirksam. Für Girokonto-Inhaber heißt das: Sie können sich gezahlte Gebühren der letzten Jahre zurückholen – teils mehrere hundert Euro.
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Girokonto-Kosten: Gerichtsurteil bringt Geld zurück
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 3. Juni 2025 im lang erwarteten Urteil zur sogenannten Zustimmungsfiktion klargestellt: Banken dürfen nicht einfach behaupten, Kund*innen hätten durch Schweigen Preisänderungen akzeptiert. Gebühren ohne aktive Zustimmung sind demnach unwirksam, wie die Verbraucherzentrale schreibt.
Ergebnis: Wer nicht ausdrücklich eingewilligt hat, kann gezahlte Beträge zurückfordern – innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist.
Verjährungsfrist im Blick behalten
Die Rückerstattungsfrist beträgt 3 Jahre. Sie beginnt nicht direkt mit der Abbuchung, sondern mit der Genehmigung des Kontoabschlusses (i. d. R. 6 Wochen nach Quartalsende). Gebühren aus Ende 2021 können also oft noch bis Ende 2024/25 zurückgefordert werden.
Musterklagen zeigen, wie viel möglich ist
Sparkasse KölnBonn – Vergleich und pauschale Rückzahlungen
- Rund 700 Kund:innen der Sparkasse KölnBonn erhalten Rückzahlungen aus einem außergerichtlichen Vergleich zwischen der Sparkasse und dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
- Die Beträge liegen je nach Fall bei 60 € oder 195 €.
Berliner Sparkasse – BGH-Urteil und Rückforderungen
- Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 3. Juni 2025 entschieden, dass einseitige Gebührenerhöhungen ohne ausdrückliche Zustimmung unwirksam sind.
- Kund:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, können überschüssige Kontogebühren rückwirkend bis ins letzte Quartal 2017 zurückfordern.
So gehst du vor – Schritt für Schritt
- Kontoauszüge prüfen – Welche Gebühren wurden erhoben?
- Zustimmung checken – Hast du jemals explizit unterschrieben oder digital bestätigt? Wenn nicht: Rückforderung möglich.
- Musterbrief nutzen – Kostenlose Vorlagen: Hier findest du den Musterbrief der Verbraucherzentrale.
- Frist notieren – spätestens bis Ende des dritten Jahres nach Genehmigung einreichen.
- Bei Ablehnung – Ombudsmann oder Verbraucherzentrale einschalten.
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Ärger mit künftigen Preiserhöhungen vermeiden
Damit du zukünftig gegen unrechtmäßige Preiserhöhungen bei deinem Girokonto gut gewappnet bist, hier die passende Checkliste.
- Immer schriftlich bestätigen lassen: Achte darauf, dass jede Preisänderung von dir ausdrücklich per Unterschrift oder Klick bestätigt wird.
- Transparenz einfordern: Verlange eine schriftliche Übersicht über alle Konditionen, sobald Änderungen angekündigt werden.
- Automatische Mitteilungen aktivieren: Nutze Onlinebanking- oder App-Benachrichtigungen, damit du keine Gebührenerhöhung übersiehst.
- Kontoauszüge prüfen: Kontrolliere mindestens quartalsweise deine Abrechnung. Kleinbeträge summieren sich.
- Vergleich lohnt: Wenn Banken dauerhaft Gebühren erhöhen, kann ein Kontowechsel zu günstigeren Direktbanken oder Onlinebanken sinnvoll sein.
- Verbraucherschutz im Blick behalten: Abonniere Newsletter oder Hinweise der Verbraucherzentralen – so erfährst du sofort, wenn Gerichte neue Rechte schaffen.

