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Alte und neue Autos betroffen: Diese EU-Verordnung gilt ab sofort

Autofahrende aufgepasst! Ab sofort gilt eine neue EU-Verordnung – auch für dein Auto – egal ob alt oder neu. Das musst du wissen.

Ab sofort gilt eine neue EU-Verordnung auch für dein Auto – egal ob alt oder neu. Was du jetzt wissen musst.
© Getty Images / KEHAN CHEN

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Ab dem 12. September 2025 tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft, die alle vernetzten Geräte einschließt – und dein Auto zählt da natürlich mit. Nicht nur Neuwagen sind betroffen, sondern auch alte Modelle. Mit dem sogenannten EU Data Act erhältst du mehr Rechte über die Daten, die dein Auto sammelt – und Hersteller*innen müssen transparenter sein als bisher.

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EU Data Act – warum betrifft er dein Fahrzeug?

Diese Verordnung wurde Anfang 2024 beschlossen, findet aber erst ab dem Stichtag 12. September 2025 Anwendung. Ziel ist, dass Verbrauchende in der EU künftig mehr Kontrolle über die Daten, die ihre Geräte – also auch Autos – generieren, haben. Hersteller*innen müssen offenlegen, welche Daten erfasst werden und wie du darauf zugreifen kannst. Das gilt gleichermaßen für alte wie neue KfZ, sobald diese über vernetzte Komponenten verfügen, wie chip.de berichtet.

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KfZ: Welche Daten und Funktionen sind betroffen?

Zu den betroffenen Daten gehören unter anderem:

  • Fahrverhalten
  • Standortdaten
  • Diagnosedaten (z. B. Fehlermeldungen)
  • Daten von Assistenzsystemen und Infotainment

Wenn dein Wagen also z. B. GPS-Nutzung, automatische Updates, Connected Car-Features oder Apps hat, kannst du einsehen, was mit deinen Daten passiert.

Neuen Rechte & Pflichten als Autofahrer*in

  • Einige bisher gängige Einschränkungen, versteckte Klauseln in Smart-Car-AGBs oder Monopolstellungen sollen durch diesen Rechtsrahmen eingedämmt werden.
  • Du darfst verlangen, dass Hersteller*innen dir vollen Zugang zu deinen Fahrzeugdaten gewähren.
  • Du darfst wissen, wie lange Daten gespeichert oder weitergegeben werden – etwa an Werkstätten, Versicherer oder Dienstleister*innen.

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EU-Verordnung für KfZ: Offene Fragen

Der Data Act gilt nur, wenn das Auto „smart“ genug ist – also vernetzte Systeme hat. Wenn dein Fahrzeug keine digitalen Komponenten hat, gibt es auch keine erhobenen Daten.

Außerdem gilt: Herstellerinnen brauchen Übergangsfristen und es kann dauern, bis alle Funktionen und Dienste die neuen Standards erfüllen. Ob und wie Herstellerinnen für rückwirkende Daten-Herausgabe verpflichtet sind, ist ebenfalls noch nicht klar.

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