Der Rundfunkbeitrag ist vielen Bürger*innen bereits seit Jahren ein Dorn im Auge. Und das aus den verschiedensten Gründen. Den meisten Kritiker*innen passt die Art des Programms jedoch einfach nicht. Wer sich von den Rundfunkgebühren befreien lassen kann und wann sie sogar als verfassungswidrig gelten würden, verraten wir dir in diesem Artikel.
Alles über das Urteil zum Rundfunktbeitrag:
Klägerin wirft öffentlich-rechtlichen Sendern „strukturelles Versagen“ vor
Das Programm des deutschen Rundfunks trifft nicht immer jeden Geschmack. Die Klägerin in einem aktuellen Fall sah das Programm von ARD, ZDF und Deutschlandradio jedoch als zu einseitig an. Ihrer Auflassung nach würden die Sender nicht ausgewogen genug berichten und auch an Meinungsfreiheit würde es mangeln.
Die Klägerin sah ein „strukturelles Versagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ und klagte daraufhin.
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Gericht entscheidet: Ist die Beitragspflicht zum Rundfunkbeitrag verfassungswidrig?
Das Bundesverfassungsgericht Leipzig entschied jedoch zugunsten der öffentlich-rechtlichen Sender. Die Beitragspflicht des Rundfunkbeitrages wäre leidglich dann verfassungswidrig, wenn das gesamte Programmangebot aller öffentlich-rechtlichen Sender grobe und regelmäßige Defizite bei Vielfalt und Ausgewogenheit aufweisen würde. Das müsste sich dann über mindestens zwei Jahre ziehen, damit eine Klage wegen Verfassungswidrigkeit berechtigt wäre.

Fazit: Kann man sich von den Rundfunkgebühren befreien lassen?
Grundsätzlich müssen erstmal alle Menschen den Rundfunkbeitrag zahlen – ganz unabhängig davon, ob sie Radio hören oder fernsehen. Es gibt jedoch bestimmte Personengruppen, die sich von der Beitragspflicht per Antrag befreien lassen können.
Das gilt beispielsweise für Bürger*innen, die gewisse Sozialleistungen wie zum Beispiel das Bürgergeld erhalten. Aber auch Menschen, die eine Ausbildungsförderung wie BAföG erhalten oder aber aus gesundheitlichen Gründen kein Angebot der öffentlich-rechtlichen Sender nutzen können, müssen oft keine Rundfunkgebühren zahlen.

