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Was passiert, wenn man wegen Glatteis zu spät zur Arbeit kommt?

Aktuell kommt es in vielen Teilen Deutschland zu Glatteis. Drohen Konsequenzen, wenn man wegen Glatteis zu spät auf der Arbeit erscheint?

Auf einem Warnschild steh das Wort
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In vielen Regionen in Deutschland besteht wieder einmal eine erhebliche Glättegefahr. Grund dafür ist gefrierender Regen. Für viele Arbeitnehmende dürfte sich der Arbeitsweg daher als schwierig gestalten. Wer nicht mehr Zeit für den Fahrtweg einplant, läuft Gefahr zu spät zur Arbeit zu kommen. Doch was passiert, wenn man wegen Glatteis zu spät erscheint? Wir sagen es dir.

Verspätung durch Glatteis: Droht eine Abmahnung?

Nicht alle Menschen haben die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten. So müssen sie bei egal welchen Wetterbedingungen den Arbeitsweg antreten. Doch was ist, wenn man wegen Glatteis nicht pünktlich die Arbeitsstelle erreicht? Arbeitnehmende, die nicht an feste Arbeitszeiten gebunden sind, können die Fehlzeit einfach nacharbeiten, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht, gegenüber der Deutschen Presse Agentur (dpa).

Doch wer zu spät erscheint, muss mit Konsequenzen rechnen. Da der Arbeitnehmende die Verantwortung für die pünktliche Arbeitsaufnahme trage, sei eine Abmahnung wegen Verspätung grundsätzlich zulässig, so die Fachanwältin. Um Ärger zu vermeiden, empfiehlt Oberthür, sich rechtzeitig auf den Weg zu machen und vorsichtig unterwegs zu sein.

Darf der Lohn gekürzt werden?

Wenn Arbeitnehmer aufgrund schlechter Witterungsverhältnisse verspätet zur Arbeit kommen, haben sie üblicherweise keinen Anspruch auf Vergütung für die versäumte Zeit. Eine Ausnahme besteht allerdings, wenn der Arbeitgeber ein Überstundenkonto führt. In diesem Fall werden die verpassten Stunden als Minusstunden verbucht und können zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.

Bei Glatteis liegt eine objektive Verkehrslage vor, die alle Beschäftigte betrifft, wie auf Bayern3.de erläutert wird. Da eine Verspätung bei einer derartigen Lage wahrscheinlich ist, müssen Arbeitnehmende früher losfahren. Wer dennoch zu spät kommt, der wird für die fehlende Zeit nicht entlohnt oder muss die Arbeitszeit nachholen.

Hingegen verursachen Verspätungen aufgrund von subjektiven Gründen keine Nachteile für den Arbeitnehmer. Wenn jemand beispielsweise unverschuldet in einen Unfall gerät, war dies nicht vorhersehbar. Unfälle auf dem Weg zur Arbeit werden selbst bei Glatteis als Arbeitsunfälle betrachtet und genießen besonderen Schutz.