Eltern stehen oft vor der Herausforderung, eine akute Erkrankung ihres Kindes mit den Arbeits‑ und Betreuungsanforderungen zu vereinbaren. Die gute Nachricht: Für das Jahr 2026 sind in Deutschland für gesetzlich krankenversicherte Eltern erweiterte Anspruchstage für das sogenannte „Kinderkrankengeld“ beschlossen worden. Wie viele Kinderkrankentage es 2026 gibt und welche Voraussetzungen gelten, liest du hier.
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Was sind Kinderkrankentage bzw. Kinderkrankengeld?
Kinderkrankentage sind Arbeitstage, an denen Eltern freigestellt werden können, um ein krankes Kind zu betreuen. Während dieser Zeit erhalten gesetzlich versicherte Eltern Kinderkrankengeld von ihrer Krankenkasse. Der Anspruch gilt in der Regel für Kinder unter zwölf Jahren oder für behinderte Kinder, die auf Betreuung angewiesen sind, wie kindergesundheit-info.de berichtet. Alleinerziehende haben meist einen höheren Anspruch an Kinderkrankentagen als Elternpaare. Kinderkrankengeld soll die finanzielle Belastung ausgleichen und Eltern ermöglichen, sich ohne Verdienstausfall um ihre erkrankten Kinder zu kümmern.
Kinderkrankentage: Diese Voraussetzungen gelten
Der Anspruch gilt nur, wenn das Kind gesetzlich krankenversichert ist und jünger als 12 Jahre bzw. behindert und auf Hilfe angewiesen. Eine ärztliche Bescheinigung beziehungsweise andere Nachweise sind erforderlich, damit das Kind krankheitsbedingt betreut werden muss, wie das Bundesministerium für Gesundheit schreibt.
Wenn der Anspruch überschritten wird, gibt es keine Leistung mehr – Eltern müssten dann ggf. Urlaub nehmen oder eine andere Betreuung organisieren. Arbeitgeber können in vielen Fällen keine vollen Gehaltsfortzahlungen leisten; das Kinderkrankengeld wird von der Krankenkasse gezahlt und liegt häufig bei etwa 90 Prozent des entfallenen Nettoverdiensts, so das Bundesministerium für Gesundheit.
So viele Kinderkrankentage gibt es 2026
Auch im kommenden Jahr können Eltern eine verlängerte Bezugsdauer für Kinderkrankengeld nutzen: Pro Kind und Elternteil stehen 15 Tage zu, Alleinerziehende erhalten 30 Tage. Diese Regelung ist Teil eines vom Bundestag verabschiedeten Gesetzes zur Stärkung der Pflegekräfte.
Gesetzlich versicherte Eltern können Kinderkrankengeld beantragen, wenn ihr Kind unter zwölf Jahren erkrankt und sie deshalb nicht arbeiten können. Die Krankenkasse übernimmt dabei in der Regel 90 Prozent des Nettoverdienstes.
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