Gehälter werden oft in Brutto angegeben, doch entscheidend ist das Netto, das auf deinem Konto landet. Bei einem Bruttogehalt von 4.000 Euro stellt sich die Frage: Wie viel bleibt nach Abzügen übrig? Viele tun sich schwer, die Abzüge richtig einzuschätzen. Wir helfen dir dabei, den Überblick zu behalten. Erfahre jetzt, was von deinem Gehalt ungefähr übrig bleibt.
Die wichtigsten Faktoren, die deinen Nettolohn bestimmen
Der Nettolohn ist der Betrag, der übrig bleibt, nachdem vom Bruttoeinkommen verschiedene Abgaben abgezogen wurden, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe berichtet. Doch was genau beeinflusst die Höhe des Nettolohns? Hierzu gehören laut der Vereinigten Lohnsteuerhilfe folgende:
- Steuerklasse: In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen. Je nach Steuerklasse (z. B. Steuerklasse I für Ledige, Steuerklasse III für verheiratete Alleinverdiener) variiert der Betrag der Lohnsteuer, der vom Bruttoeinkommen abgezogen wird.
- Sozialversicherungsbeiträge: Diese beinhalten die Beiträge zur Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung. Diese Abgaben sind festgelegt und werden direkt vom Bruttoeinkommen abgezogen.
- Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung: Der Zusatzbeitrag für gesetzlich Versicherte variiert je nach Krankenkasse und wird ebenfalls vom Bruttolohn abgezogen.
- Kirchensteuer: Wer Mitglied einer Kirche ist, zahlt zusätzlich Kirchensteuer, die den Nettolohn weiter reduziert.
Nettolohn berechnen: Das bleibt von 4.000 Euro Brutto
Angenommen, ein lediger Arbeitnehmer ohne Kinder verdient 4.000 Euro brutto im Monat, ist in Steuerklasse I und gesetzlich krankenversichert. Zudem zahlt er keine Kirchensteuer. Dabei kommen im Monat laut Brutto-Netto-Rechner folgende Abzüge zustande:
- Lohnsteuer: 555,58 Euro
- Rentenversicherung (18,60 %): 372 Euro
- Arbeitslosenversicherung (2,60 %): 52 Euro
- Pflegeversicherung (4,00 %): 92 Euro
- Krankenversicherung (16,30 %): 326 Euro
Bei einem Bruttolohn von 4.000 Euro betragen die Abgaben also um die 1.397,58 Euro. Zieht man dies vom Bruttolohn ab, erhält man ein Nettogehalt von 2.602,42 Euro. Beschäftigte, die noch in der Kirche sind und dementsprechend noch Kirchensteuer bezahlen, müssen von ihrem Bruttolohn nochmals 50 Euro abziehen. Ihr Nettogehalt liegt damit bei 2.552,42 Euro.
Wie sieht es in Steuerklasse III aus?
Für verheiratete Arbeitnehmende, deren Partner:in weniger verdient oder nicht arbeitet, gibt es die Steuerklasse III. Diese Steuerklasse führt zu einer deutlich geringeren Steuerlast, da sie für Alleinverdienende oder den höher verdienenden Partner:innen ausgelegt ist.
- Lohnsteuer: 239,33 Euro
- Rentenversicherung (18,60 %): 372 Euro
- Arbeitslosenversicherung (2,60 %): 52 Euro
- Pflegeversicherung (4,00 %): 92 Euro
- Krankenversicherung (16,30 %): 326 Euro
Bei einem Bruttogehalt von 4.000 Euro und Steuerklasse III könnte der Nettolohn etwa 2.918,67 Euro betragen. Am Ende hätte der Arbeitnehmende also rund 316,25 Euro mehr übrig als in Steuerklasse I. Wenn der Beschäftigte Kirchensteuer zahlen muss, müssen 21,54 Euro abgezogen werden. Der Nettolohn läge dann bei 2.897,13 Euro.