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Job: Muss der Arbeitgeber kostenloses Mineralwasser bereitstellen?

Mineralwasser und Kaffee gehören oft zum Büroalltag. Doch muss der Arbeitgeber diese Getränke tatsächlich kostenlos stellen? Ein Blick ins Arbeitsrecht klärt auf.

Frau macht eine Pause mit einem Glas Wasser.
© Getty Images/FreshSplash

4 Irrtümer aus dem Arbeitsrecht

Wir klären 4 Mythen aus dem Arbeitsrecht auf. Dieses Video wurde mit der Hilfe von KI erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.

Für viele Arbeitnehmende ist die Frage nach der Versorgung am Arbeitsplatz von zentraler Bedeutung – besonders wenn es um Grundbedürfnisse wie Trinkwasser geht. Doch wie sieht es rechtlich aus? Muss der Arbeitgeber kostenloses Trinkwasser bereitstellen? Wir haben einen Blick ins Arbeitsrecht geworfen.

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Trinkwasser am Arbeitsplatz – was Chefs wirklich bereitstellen müssen

In vielen deutschen Büros wird sie kostenlos zur Verfügung gestellt – Wasser und Kaffee. Beschäftigte, die nicht in den Genuss von Getränken wie diesen kommen, fragen sich daher, ob der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, Mineralwasser zur Verfügung zustellen. Doch die Antwort auf diese Frage, dürfte viele enttäuschen. Denn wie Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht., gegenüber N-TV erklärt, gibt es keinen gesetzlichen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber Mineralwasser oder Kaffee kostenlos zur Verfügung stellt. 

Anders sieht es hingegen aus, wenn die Sommertemperaturen in die Höhe steigen. Denn ab bestimmten Temperaturen gibt es zum Thema Getränke aber Vorgaben in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten, Meyer. Das heißt: Bei Lufttemperaturen von mehr als 26 Grad Celsius soll der Arbeitgeber, bei mehr als 30 Grad Celsius muss der Arbeitgeber demnach geeignete Getränke bereitstellen, so Meyer.

Das heißt aber immer noch nicht, dass der Arbeitgeber nun Mineralwasser in Flaschen oder Ähnliches besorgen muss. Als geeignet gilt auch Leitungswasser – die Vorgabe kann also auch erfüllt sein, wenn Beschäftigte Wasser aus dem Wasserhahn in der Küche entnehmen können.

Betriebliche Übung: Wie aus Gratis-Getränken ein Anspruch entsteht

Der Arbeitgeber ist nicht automatisch verpflichtet, Getränke oder kleine Snacks wie Obst kostenlos bereitzustellen. Eine solche Pflicht kann sich jedoch durch die sogenannte „betriebliche Übung“ ergeben. Das bedeutet: Wenn Beschäftigte über längere Zeit, meist über mehrere Jahre, regelmäßig und ohne Einschränkungen kostenlose Verpflegung am Arbeitsplatz erhalten haben, entsteht daraus eine Erwartung, dass dieses Angebot auch künftig bestehen bleibt. In solchen Fällen kann eine Verpflichtung entstehen, erklärt Meyer. Ebenso kann eine kostenlose Getränkeversorgung durch eine Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat verbindlich festgelegt werden.

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