Der Winter steht vor der Tür und damit beginnt auch wieder die Erkältungszeit. So sind aktuell Atemwegserkrankungen wieder auf dem Vormarsch und füllen die Wartezimmer deutscher Arztpraxen. Um diese zu entlasten und unnötige Arztbesuche zu reduzieren, fordert Kassenärzte-Chef Andreas Gassen eine neue gesetzliche Regelung bei Krankschreibungen. Seiner Meinung nach sollte diese erst nach dem vierten Tag notwendig sein. Arbeitgeber stehen diesem Vorschlag kritisch gegenüber.
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Kassenärzte-Chef plädiert für Krankschreibung ab dem vierten oder fünften Tag
Andreas Gassen, Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, fordert, dass Krankschreibungen erst ab dem vierten oder fünften Krankheitstag notwendig sein sollten, wie das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) berichtet. Demnach könnten viele Arztbesuche vermieden werden, die aus seiner Sicht unnötig sind. Laut Gassen würde dies das Gesundheitssystem erheblich entlasten. Denn eine Lockerung der Regelung könnte zahlreiche überflüssige Arztkontakte einsparen.
„Die gesetzliche Möglichkeit für Arbeitgeber, bereits in den ersten drei Tagen eine Krankschreibung zu verlangen, führt zu Abertausenden Arztbesuchen, die nicht zwingend nötig sind“, erklärte er dem RND. Für die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KVB) stellt dies eine unnötige Belastung für Ärzte/Ärztinnen und das Gesundheitswesen dar. Doch nicht nur das. „Eine generelle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst ab dem vierten Tag hätte wieder mehr den Stellenwert eines wirklichen ärztlichen Attestes und nicht eines ‚Formvordrucks‘“, so Gassen.
Kurzzeit-Krankschreibungen: Einsparpotenzial von 100 Millionen Euro
Nach Angaben von Gassen werden jährlich rund 116 Millionen Krankschreibungen ausgestellt, wie das RedaktionsNetzwerk Deutschland schreibt. Etwa 35 Prozent dieser Bescheinigungen betreffen Krankheiten von maximal drei Tagen. Würden diese wegfallen, könnte das Gesundheitswesen laut Gassen um 1,4 Millionen Arbeitsstunden entlastet werden. Das entspricht Einsparungen von rund 100 Millionen Euro.
Arbeitgeber lehnen Änderung ab
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) zeigt sich skeptisch gegenüber dem Vorschlag. Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter betont, dass eine pauschale Verlängerung der Karenzzeit die Arbeitgeber zusätzlich belasten würde, ohne die strukturellen Probleme im Gesundheitswesen zu lösen. Er fordert stattdessen eine stärkere Steuerung der Patientenströme, um das Gesundheitswesen leistungsfähig und bezahlbar zu halten.
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Krankschreibung: Diese Regelung gilt aktuell
Nach der gesetzlichen Regelung muss ein Arztbesuch und die Vorlage einer Krankschreibung erst erfolgen, wenn die Erkrankung länger als drei Kalendertage dauert. Das Entgeltfortzahlungsgesetz erlaubt jedoch eine Ausnahme: Demnach kann der Arbeitgeber die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung bereits früher verlangen.

