Eine Krankschreibung kann schnell notwendig werden – sei es bei einer Erkältung, Grippe oder einer anderen gesundheitlichen Einschränkung. Doch nicht jeder weiß, welche Rechte und Pflichten damit einhergehen. Wir haben die 5 wichtigsten Regeln zusammengestellt, die du unbedingt kennen solltest.
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So bist du auf der sicheren Seite: Die 5 wichtigsten Regeln zur Krankschreibung
Eine Krankschreibung ist nicht nur wichtig für deine Gesundheit, sondern auch, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Viele Arbeitnehmende sind unsicher, welche Pflichten und Fristen sie beachten müssen. Damit dir keine Fehler passieren, findest du hier die 5 wichtigsten Regeln zur Krankschreibung:
1. Schnell reagieren – Arztbesuch nicht aufschieben
Wenn du merkst, dass du krank bist und nicht arbeiten kannst, solltest du möglichst zeitnah einen Arzt beziehungsweise eine Ärztin aufsuchen. In vielen Fällen musst du spätestens am dritten Krankheitstag eine ärztliche Krankschreibung vorlegen, damit dein Arbeitgeber weiterhin Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat. Manche Arbeitgeber verlangen sogar eine frühere Meldung, daher lohnt sich ein Blick in den Arbeitsvertrag oder die Betriebsvereinbarung.
2. Fristgerechte Meldung beim Arbeitgeber
Nicht nur die Krankschreibung selbst, sondern auch die rechtzeitige Information deines Arbeitgebers ist entscheidend. Idealerweise informierst du ihn telefonisch oder per E-Mail direkt am ersten Krankheitstag. So stellst du sicher, dass dein Arbeitgeber planen kann und keine Missverständnisse entstehen.

3. Krankschreibung: Keine Pflicht zur Erreichbarkeit im Krankheitsfall
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen ihrem Arbeitgeber weder die Tür öffnen noch Auskunft über ihre Krankheit geben, wenn dieser unangekündigt zu Hause erscheint, erklärt Arbeitsrechtlerin Nathalie Oberthür gegenüber dem Portal ihre-vorsorge.de. Auch telefonisch erreichbar zu sein, ist während der Krankschreibung in der Regel nicht erforderlich.
Kontrollanrufe wegen Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sind laut Oberthür nur in sehr begrenztem Umfang erlaubt. Ausnahmen gelten lediglich, wenn dringend betriebliche Fragen zu klären sind, wie ihre-vorsorge.de berichtet. Dabei kommt es stets auf das konkrete betriebliche Interesse und die Art der Erkrankung an.
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4. Kontrolle der Krankschreibung: Wann Arbeitgeber nachhaken dürfen
Hegt ein Arbeitgeber den Verdacht, dass ein Mitarbeitender trotz Attest gar nicht wirklich krank ist, darf er dem Verdacht nachgehen – aber nur unter bestimmten Bedingungen. Bei gesetzlich Versicherten kann er sich an die Krankenkasse wenden, die dann den Medizinischen Dienst einschaltet, um die Arbeitsunfähigkeit zu prüfen.
Dieses Verfahren ist gesetzlich genau festgelegt. Ganz ohne Anlass darf der Chef jedoch nicht aktiv werden: Es müssen konkrete Anhaltspunkte für Zweifel vorliegen. Reines Bauchgefühl oder Misstrauen reichen dafür nicht aus.

5. Bei Verlängerung rechtzeitig zum Arzt/zur Ärztin
Wenn du nach Ablauf deiner Krankschreibung immer noch krank bist, musst du rechtzeitig vor Ende der aktuellen AU erneut zum Arzt/zur Ärztin gehen. Nur so bleibt dein Krankengeld- oder Lohnfortzahlungsanspruch bestehen. Eine Lücke zwischen 2 Bescheinigungen kann dazu führen, dass du kein Geld für diese Tage bekommst.
