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Nebenjob während der Ausbildung? Das müssen Azubis wissen

Nicht bei allen reicht das Ausbildungsgehalt zum Leben aus. Doch darf man neben der Ausbildung einen Nebenjob haben?

Frau steht im Lebensmittelgeschäft.
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Studium & Job: So viel darfst du als Student verdienen!

Du willst oder musst neben dem Studium arbeiten, aber hast keine Ahnung, wie viel du eigentlich verdienen darfst? Hier erfährst du, welche Möglichkeiten es gibt und wie viel du wirklich verdienen darfst.

Viele Azubis haben das gleiche Problem: Das Lehrlingsgehalt reicht einfach nicht aus, um sich größere Wünsche zu erfüllen. Besonders in den ersten Jahren der Ausbildung ist das Einkommen oft so knapp, so dass man auf einiges verzichten muss. Ein Minijob kommt da sehr gelegen. Doch darf man einen Nebenjob neben der Ausbildung haben? Hier erfährst du es.

Nebenjob während der Ausbildung – ist das erlaubt?

Während der Ausbildung ist es grundsätzlich möglich, einen Nebenjob anzunehmen, solange man den Ausbildungsbetrieb darüber informiert. Ein völliges Verbot eines Nebenjobs ist nicht zulässig. Allerdings sollte der Nebenjob keinesfalls in Konkurrenz zum Ausbildungsbetrieb stehen. Zudem muss sichergestellt sein, dass die Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag weiterhin erfüllt werden.

Lesetipp: Nebenjob: Wie viele Stunden darf man als Student maximal arbeiten?

Während des gesetzlich garantierten Urlaubs darf jedoch keine Nebentätigkeit nachgegangen werden, da der Urlaub zur Erholung dient. Dasselbe gilt, wenn man krankgeschrieben ist. Wenn man diese Bedingungen beachtet, steht ein Nebenjob während der Ausbildung nichts im Wege.

Das gilt es außerdem zu beachten 

Im Einzelhandel, im Restaurant oder im Kino – Hilfskräfte auf Minijob-Basis werden überall gesucht. Im Jahr 2024 darf man dabei monatlich maximal 538 Euro hinzuverdienen. Ab 2025 fällt die Verdienstgrenze etwas höher aus. Sie beträgt dann nämlich 556 Euro.

Geht es nicht um dich, sondern um dein minderjähriges Kind, gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Dies schreibt vor, dass Auszubildende nicht mehr als acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche arbeiten dürfen. Dabei zählt die Zeit in der Berufsschule als Arbeitszeit. Sind diese Zeiten durch die Ausbildung schon ausgeschöpft, ist ein Nebenjob nicht erlaubt. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres sind bis zu 48 Arbeitsstunden pro Woche und sechs Arbeitstage erlaubt.

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