Soziale Medien gehören für viele Menschen zum täglichen Leben. Doch wie sieht es mit der Nutzung während der Arbeitszeit und am Arbeitsplatz aus? Ein Rechtsexperte erläutert, wann Beschäftigte bei der Nutzung vorsichtig sein sollten und welche rechtlichen Konsequenzen bei exzessiver Nutzung drohen könnten.
Darf ich Soziale Medien am Arbeitsplatz nutzen?
Die Nutzung sozialer Medien am Arbeitsplatz bewegt sich rechtlich oft in einem Graubereich. „Grundsätzlich ist nämlich gar nichts geregelt, so muss man das offen sagen“, sagt Jan Tibor Lelley, Fachanwalt für Arbeitsrecht im Podcast der Fachzeitschrift „Arbeit und Arbeitsrecht“.
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Deshalb liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, ob und in welchem Umfang die Nutzung sozialer Medien während der Arbeitszeit gestattet ist. Viele Unternehmen haben hierzu interne Richtlinien, die laut Lelley von einer eingeschränkten Nutzung bis zu einem vollständigen Verbot reichen können.
Exzessive Nutzung sozialer Medien als Arbeitszeitbetrug
Besonders bei intensiver Nutzung sozialer Medien am Arbeitsplatz sollten Arbeitnehmende vorsichtig sein. Denn Arbeitgeber könnten dies als Arbeitszeitbetrug werten, da die Zeit nicht im Interesse des Unternehmens verwendet wird und die Arbeitszeit somit nicht vertragsgemäß erbracht wird.
Kurz gesagt: Die eigentlichen Aufgaben werden vernachlässigt. Laut Lelley kann dies arbeitsrechtliche Folgen haben, die von Ermahnungen über Abmahnungen bis hin zu Kündigungen oder in einigen Fällen sogar zu außerordentlichen Kündigungen führen können. Um dies zu vermeiden, sollte man die Nutzung des Handys und Social-Media Apps am besten auf die Mittagspause legen. Denn so geht man arbeitsrechtlichen Konsequenzen ganz einfach aus dem Weg.
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