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Arbeitsrecht: Dürfen Azubis Überstunden machen?

Dürfen Auszubildende Überstunden ableisten? Lies hier, was erlaubt ist und welche Arbeiten Azubis verweigern dürfen.

Azubi macht Ãœberstunden
© IMAGO/Westend61

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Überstunden gehören für zahlreiche Arbeitnehmer:innen zum Berufsalltag dazu. Denn ab und zu gibt es einfach so viel zu erledigen, dass man es nicht rechtzeitig nach Hause schafft. Insbesondere vor wichtigen Fristenden oder Projektabgaben sind Überstunden also Alltag. Doch wie sieht es bei den Auszubildenden aus? Dürfen auch sie Überstunden machen? In diesem Artikel verraten wir es dir.

Dürfen Auszubildende Überstunden machen?

Überstunden sind, wie bereits erwähnt, keine Seltenheit. Auch Azubis dürfen Überstunden ableisten. Allerdings gelten dafür besonders strenge Voraussetzungen. Zum einen müssen die Auszubildenden volljährig sein. Denn bei Minderjährigen greift nach wie vor das Jugendarbeitsschutzgesetz. Sie dürfen maximal acht Stunden pro Tag und 40 Stunde pro Woche arbeiten.

Bei volljährigen Azubis sieht das anders aus. Sie dürfen mit Überstunden bis zu 48 Stunden pro Woche arbeiten. Allerdings gelten auch hier besondere Regeln. Denn die Überstunden dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen und müssen zudem zum Ausbildungsinhalt passen. Außerdem dürfen sie immer nur in Anwesenheit des Ausbildungsleiters abgeleistet werden.

Übrigens: Zu den pro Woche geleisteten Stunden zählen im Übrigen auch die Stunden, die der oder die Auszubildende in der Berufsschule verbringt. Diese Stunden müssen also ebenfalls miteinbezogen werden.

Das ist bei den Überstunden zu beachten

Zuerst sei einmal gesagt, dass Überstunden für Azubis nicht vorgesehen sind und es diese zu vermeiden gilt. Sollte es auch bestimmten Gründen nicht möglich sein, dass der oder die Auszubildenden den Arbeitsplatz noch nicht zur geplanten Zeit verlassen kann, so darf das nur aus einem triftigen Grund erfolgen.

Azubis
Überstunden sollten bei Azubis niemals zum Regelfall werden. Foto: IMAGO/Westend61

Arbeitsrechtlich gesehen sind Überstunden von Auszubildenden nämlich freiwillig. Weigert sich der oder die Auszubildende, die Überstunden abzuleisten, so kann ihm oder ihr dafür nicht gekündigt werden. Entscheidet sich die Person dafür, die Überstunden zu machen, so müssen diese ausbezahlt werden, wenn es keinen entsprechenden Ausgleich dafür gibt.

Fazit: Überstunden sollten nicht die Regel sein

Manchmal kann man Überstunden nicht vermeiden. Für Azubis sollten sie jedoch nicht zum Regelfall werden. Wenn du als Azubi regelmäßig Überstunden ableisten musst, so solltest du dich zeitnah an deine:n Vorgesetzte:n oder deine:n Betreuer:in wenden.

Schildere deine Situation und versucht dann gemeinsam eine Lösung zu finden. Gerade in Unternehmen, in denen viele Mitarbeiter:innen häufig Überstunden machen, wird man als Azubi oft übersehen. Grundsätzlich kannst du Überstunden aber auch immer verweigern.