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Jagdrecht: Darf der Goldschakal in Deutschland geschossen werden?

Während der Wolf in Deutschland geschossen werden darf, gelten für den Goldschakal besondere Vorschriften im Jagdrecht.

Goldschakal im Jagdrecht
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Seit einiger Zeit hat sich ein Raubtier in den deutschen Wäldern ausgebreitet und nun auch erstmalig fortgepflanzt: der Goldschakal. Der hübsche Vierbeiner ordnet sich zwischen Wolf und Fuchs ein, weshalb er für Jägerinnen und Jägern zu einem interessanten Ziel wird. Gibt es für den Goldschakal ein Jagdrecht in Deutschland oder ist er geschützt?

Jagdrecht in Deutschland: Lebensweise des Goldschakal

Über den bei uns heimischen Goldschakal wissen wir noch nicht viel. Bislang wurden meist Einzeltiere auf ihrem Alleingang gesichtet. Seit Neuestem leben auch Schakalpaare in den tiefen Wäldern und besetzen dort Territorien von zwei bis drei Kilometern. Genauso wie Wölfe finden sie sich in Rudeln zusammen.

Goldschakal
Der Goldschakal hat sich nun erstmalig in Deutschland fortgepflanzt. Foto: HPE – stock.adobe.com

Normalerweise werden die Raubjäger etwa 8 Jahre alt. Allerdings passiert es immer wieder, dass Goldschakale von Wölfen getötet werden, schreibt der Deutsche Jagdverband. Das führt dazu, dass immer mehr Schakalrudel ausgelöscht werden. Auch ein Grund, weshalb das Jagdrecht für den Goldschakal eingeschränkt ist.

Kein Jagdrecht: Goldschakal steht unter Artenschutz

Anders als der Wolf stellt der Goldschakal bisher keine Gefahr für Nutztiere dar. Zudem unterliegt die Tierart dem Washingtoner Artenschutzabkommen und steht somit unter besonderem Schutz. Alle deutschen Bundesländer sind verpflichtet, für einen „günstigen Erhaltungszustand“ des Goldschakals zu sorgen. Um die Populationen zu kontrollieren, wird ein landesweites Monitoring vorgenommen.

Im Jagdrecht ist der Goldschakal demnach nicht aufgeführt. Er darf also in Deutschland weder gejagt noch anderweitig getötet werden. Im Nachbarland Österreich ist der Goldschakal im Jagdrecht aufgeführt und nicht geschützt. In einigen Teilen des Landes darf er aufgrund der Schonfrist im Sommer nur von Oktober bis März geschossen werden.

Achtung: Verwechslungsgefahr bei der Jagd

Generell ist der Schutzstatus der Tierart in ganz Europa sehr unterschiedlich. In der Schweiz besteht ebenfalls kein Jagdrecht für den Goldschakal. Im Jahr 2016 erschoss ein Jäger in der Schweiz ein männliches Jungtier, weil er es mit einem Fuchs verwechselte. Daraufhin zeigte er sich selbst an.

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