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Kann ich einen kranken Hund beim Züchter zurückgeben? Das sagt die Rechtslage

Kann man einen kranken Hund beim Züchter zurückgeben oder spricht etwas dagegen? Wir haben uns die Rechtslage genauer angeschaut.

kranker Welpe
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Wenn man sich einen Hund ins Leben holt, möchte man natürlich, dass dieser Start stolperfrei ist. Doch was ist, wenn der Vierbeiner, von dem gesagt wurde, dass er quietschgesund ist, sich auf einmal als krankes Tier entpuppt? Kann man einen kranken Hund beim Züchter zurückgeben? Wir haben uns die Rechtslage genauer angeschaut und wissen, was du nun tun kannst.

Anika ist selbst Hundemama.

Unsere Autorin Anika ist mit ihrem Hund Sherlock das Dream-Team schlechthin. Alle Tipps und Tricks, die Anika in ihren Artikeln gibt, sind deshalb Hunde-approved und vorher gemeinsam mit Sherlock ausprobiert worden.

Kranken Hund beim Züchter zurückgeben: Wenn der Hund direkt nach dem Kauf krank ist

Natürlich ist es möglich, dass dein Vierbeiner aufgrund der Aufregung und der neuen Situation in deinem Zuhause Durchfall hat oder sich etwas kränklich verhält. Halten diese Zustände allerdings länger an oder sind sogar sehr drastisch, kann es sein, dass der Vierbeiner von Geburt an unter einer chronischen Erkrankung leidet – die der/die Züchter:in verschwiegen hat.

Wenn die Fellnase gekauft wird, kommt meistens ein Vertrag über den Kauf des Hundes zustande. Dieser muss noch nicht mal schriftlich sein, sondern kann auch mündlich geschlossen worden sein. Auf diese Verträge findet laut Anwalt.de das Erwerbsrecht über Sachen eine Anwendung. Denn: Tiere sind wie Sachen zu behandeln (vgl. § 90a BGB.).

Kranken Hund beim Züchter zurückgeben: Geht das?

Es ist gar nicht so einfach, die obenstehende Frage zu beantworten. Dafür muss man einen tieferen Blick in das Bundesgesetzbuch werfen. Im Sinne des § 434 Abs. 1 BGB wird hier Folgendes festgelegt: „Wenn der Gesundheitszustand Ihres Hundes von dem Normalzustand abweicht, kann man von einem Sachmangel […] sprechen„, so Anwalt.de. Dieser Sachmangel liegt dann vor, wenn der Hund nicht die ‚vereinbarte Beschaffenheit‘ aufweist, sich nicht für die vorausgesetzte Verwendung (als Zuchthund zum Beispiel) eignet oder eine Beschaffenheit aufweist, die bei Artgenossen nicht üblich ist.

Hinweis: Unter Beschaffenheit kann man die Farbe, das Geschlecht, die Rasse, die Gesundheit etc. verstehen.

Wenn du deinen Hund also krank vom Züchter abgeholt hast, liegt ein Mangel im Sinne des § 434 Abs. 1 BGB vor. Für eine Geltendmachung der Ansprüche ist es allerdings wichtig, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt der Übergabe, gemäß § 446 BGB, vorlag.

In vielen Fällen werden Züchter:innen versuchen, die Haftung zu beschränken. Allerdings ist dies nicht möglich, wenn der/die Züchter:in dir Eigenschaften zugesichert hat, die nicht eingetreten sind. Wird dir ein „kerngesunder Hund“ versprochen, muss der/die Züchter:in für diesen „kerngesunden Hund“ haften. Ein Haftungsausschluss ist ebenfalls unwirksam, wenn dir die/der Züchter:in den ‚Mangel‘ verschwiegen hat.

Kranken Hund beim Züchter zurückgeben: Diese Ansprüche hast du als Käufer:in nun

Doch was genau kannst du nun tun, wenn du einen kranken Hund bekommen hast? Laut Anwalt.de kannst du folgende zivilrechtliche Ansprüche anmelden:

  • Du kannst vom Vertrag zurücktreten: Du bekommst in diesem Fall den Kaufpreis erstattet und musst den Hund an den/die Züchter:in zurückgeben. Im Hundeerwerbssegment ist dieser Schritt als nicht praktikabel anzusehen (außer, man hat den Hund nur zu Zuchtzwecken erworben), da man oft schon eine emotionale Bindung mit der Fellnase aufgebaut hat.
  • Du kannst den Kaufpreis mindern: Sinnvoller ist es, den Kaufpreis zu mindern und den geminderten Kaufpreis an den Gesundheitszustand des Hundes auszurichten. Der zu viel gezahlte Betrag kannst du von den Züchter:innen verlangen – und den Vierbeiner kannst du behalten. Der Minderungsbetrag ist in diesem Fall die Differenz zwischen dem Wert des gesunden Hundes und dem eines kranken Tieres.
  • Mache Tierarzt- und Behandlungskosten im Rahmen des Schadenersatzes geltend: Dies ist besonders sinnvoll, wenn eine Wertminderung sehr niedrig ausfällt, weil du den Hund z. B. günstig erstanden hast.