Als meine Katze zusammenbrach, nach Luft rang und vor Schmerzen schrie, zögerte ich nicht lange. Transportbox auf, Katze rein und ab zum Tierarzt! Mit dem jaulenden Vierbeiner auf dem Beifahrersitz raste ich los – fuhr etwas schneller als es erlaubt war und zack – wurde ich geblitzt.
Geschwindigkeitsbegrenzungen und Ampeln werden zweitrangig, wenn jede Sekunde zählt und das Leben der geliebten Fellnase am seidenen Faden hängt. Haben die Behörden Verständnis dafür? Nein, musste ich feststellen. Wer zum Tierarzt rast und die Verkehrsregeln missachtet, muss mit fatalen Folgen rechnen.
Unsere Autorin Anna Chiara lebt seit 15 Jahren mit ihrer Katze „Anouk“ zusammen. Ihre alltäglichen Erfahrungen teilt sie in zahlreichen Ratgeber-Artikeln und hält dich mit spannenden News und emotionalen Tiergeschichten auf dem Laufenden.
Darf ich auf dem Weg zum Tierarzt rasen?
Ein tierischer Notfall ist kein „Freifahrtschein“
Geht es dem Haustier schlecht, leiden wir direkt mit und wollen sofort helfen. Unsicherheit und Panik treiben uns dazu, auf dem Weg in die Tierarztpraxis ordentlich aufs Gaspedal zu treten. Ist das erlaubt?
Bei Menschen ist die Rechtslage eindeutig. Liegt ein Notfall vor und du missachtest die Verkehrsregeln zur Rettung eines Menschen, wird dies im Einzelfall als ein sogenannter „rechtfertigenden Notstand“ gewertet, erklärt das Magazin Deine Tierwelt.
Für Tiere gilt das jedoch nicht. Der Grund: Die Straßenverkehrsordnung (StVO) besagt, dass die Verkehrssicherheit über dem Tierwohl steht. Es gibt allerdings auch Ausnahmen.
Wie die Anwaltskanzlei Fritz bei Instagram erklärt, kommt es im Tierrecht auf den individuellen Einzelfall an. Erst kürzlich musste sich das Amtsgericht Koblenz mit einem „felligen“ Fall und der Frage auseinandersetzen: Darf ich zu schnell fahren, wenn mein Haustier dringend Hilfe benötigt?
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Auf dem Weg zum Tierarzt geblitzt: Einspruch kann sich lohnen
Dem war vorausgegangen, dass eine Hundehalterin auf dem Weg zum Tierarzt geblitzt wurde, weil es um Leben und Tod ging. Dabei überschritt sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 28 km/h. Gegen das verhängte Bußgeld von 80 Euro legte die Frau daraufhin Einspruch ein.
Mit Erfolg! Denn das Gericht berücksichtigte, dass sich die Frau in einer akuten Stresssituation befand. Zudem wirkte es sich strafmildernd aus, dass die Hundehalterin Einsicht und Reue zeigte, wodurch sich die Geldstrafe auf 35 Euro reduzierte.
Bei „notstandsähnlicher Situation“ wird Bußgeld reduziert
Rechtlich ist dieser Schritt legitim, denn das Gesetz besagt: Eine entsprechende Argumentation kann das Bußgeld wegen zu hoher Geschwindigkeit auch zur Rettung eines Tieres reduzieren. Bei den Vierbeinern wird das nicht als „rechtfertigenden Notstand“ gewertet wie bei uns Zweibeinern, sondern als eine „notstandsähnlichen Situation“.
Denk trotzdem daran, wenn du mit deinem kranken Haustier ins Auto steigst, auf den Verkehr und ein sicheres Fahren zu achten. Halte dich an die Verkehrsregeln und versuche, ruhig zu bleiben. Um schnell dranzukommen, kannst du in der Tierarztpraxis anrufen, bevor du losfährst, um deinen Notfall anzukündigen.
Fazit: Es kann sich lohnen, Einspruch einzulegen, wenn du auf dem Weg zum Tierarzt zu schnell fährst und geblitzt wirst. Auch bei Tieren ist es möglich, dass die Behörden eine „notstandähnliche Situation“ anerkennen und das Bußgeld herunterstufen.