Veröffentlicht inHaustiere

Tierquälerei: Was diese Frau ihrem Hund antut, ist kaum zu glauben

Eine 67-jährige Frau stand vor kurzem vor Gericht wegen mutmaßlicher Tierquälerei. Was sie ihrem Vierbeiner angetan hat, ist unverständlich.

Schweizer Sennenhund im Auto
© ausra - stock.adobe.com

Wie lange leben Hunde? Einblick in die Lebenserwartung unserer Vierbeiner

Diese Faktoren können die Lebenserwartung von Hunden beeinflussen.

Viele Menschen sind sich der Verantwortung und den Erfordernissen, die ein Hund mit sich bringt, nicht bewusst. Die Folge: Sie sind mit dem Vierbeiner überfordert und wissen nicht, wie sie ihn behandeln sollen. Aus dieser Überforderung heraus ist nun eine schlimme Art von Tierquälerei entstanden, die eine 67-jährige Frau in Zürich an ihrem Hund ausübte. Inzwischen stand sie vor Gericht. Wir haben uns angeschaut, was sie ihrem Vierbeiner angetan hat und wie das gerichtliche Urteil ausfiel.

Trigger Warnung: In diesem Artikel wird über Tierquälerei und Tierleid berichtet. Bitte lies nur weiter, wenn du dich mit diesen Themen auseinandersetzen möchtest und kannst. Solltest du selbst Zeug:in von Tierleid werden, wende dich an deinen örtlichen Tierschutzverein oder rufe die Polizei.

Tierquälerei: Frau bindet ihren Hund an ein Auto und schleift ihn mit

Am Abend des 05. Aprils 2023 band eine 67-jährige Renterin in Zürich ihren Schweizer Sennenhund mit einer Leine hinten an ihrem Auto fest. Die Vierbeinerin, welcher für seine rassespezifische Dickköpfigkeit bekannt ist, hatte sich zuvor nach einem Spaziergang geweigert, wieder ins Auto zu steigen. Als „Strafe“ befestigte die Frau ein Ende der zwei Meter langen Leine am Brustgeschirr der Hündin, während das andere Ende am Verschluss des Kofferraums festgemacht wurde.

Schweizer Sennenhund
Der Schweizer Sennenhund ist für seine Sturheit bekannt. Foto: Alexander – stock.adobe.com

Laut Anklage fuhr die Rentnerin daraufhin mit einer Geschwindigkeit von 10 bis 20 km/h los. Das Rasseportrait des Schweizer Sennenhundes besagt, dass die Vierbeiner, die früher als Zugtiere genutzt wurden, eine durchschnittliche Geschwindigkeit von 9 bis 14 km/h zurücklegen können – wenn sie gut trainiert und auf diese Situation vorbereitet werden, was die Hündin der Rentnerin nicht war.

So tragisch endete die „Strafe“ für den Schweizer Sennenhund

Die Hündin, die 45 Kilogramm wog, musste dem Auto der Rentnerin 300 Meter auf einer rauen Teerstraße hinterherrennen, während die Hundehalterin ihren Vierbeiner nicht im Blick hatte und das Auto steuerte. Allerdings konnte die Vierbeinerin nicht folgen, überschlug sich und wurde darauf am Geschirr hängend über die Straße geschliffen. Sie konnte sich zum Glück aus dem Brustgeschirr lösen, blieb dann aber verletzt mitten auf der befahrenen Straße liegen.

Schweizer Sennenhund
Der Schweizer Sennenhund kann schnell rennen, aber nur, wenn er es auch gewohnt ist. Foto: Bianca – stock.adobe.com

Ein anderer Autofahrer bekam die Situation mit, überholte die Rentnerin und bremste diese aus, sodass sie anhalten musste. Die verletzte Fellnase erlitt schlimme Verletzungen. Unter anderem gesplitterte Krallen an allen vier Pfoten, Schürfwunden an den Pfotenballen und allen vier Beinen und mehrere offene Wunden, die genäht werden mussten. Das Veterinäramt nahm der Rentnerin den Hund sofort weg.

Tierquälerei: Die Hundehalterin hatte keine Erfahrung mit Hunden

Die Besitzerin des Schweizer Sennenhundes ist seit 2021 verwitwet und kaufte sich den Vierbeiner Ende Januar 2022, wie die Neue Zürcher Zeitung berichtete. Vor dieser Fellnase hatte sie noch keine Erfahrung mit einem Hund und wollte einfach „jemanden da“ haben, der für sie da ist und für den sie da sein konnte.

Die Entscheidung für den großen Schweizer Sennenhund, der eine Schulterhöhe bis zu 72 Zentimeter erreichen kann und ein Gewicht von bis zu 64 Kilogramm, sei bewusst gewesen. Die Rentnerin wollte mit dem Vierbeiner lange Spaziergänge unternehmen und hat außerdem ein großes Haus mit einem großen Garten. Laut den Angaben der Frau habe sie alle obligatorischen Hundekurse und auch freiwillige Kurse und Spezialkurse besucht, damit sie lernen kann, wie man mit der rassespezifischen Sturheit des Vierbeiners umgehen kann.

Laut den Angaben der Neuen Zürcher Zeitung sei die Angeklagte während der gerichtlichen Befragung mehrmals in Tränen ausgebrochen. In der Befragung erzählt sie zudem, dass sie zwei Monate vor dem Vorfall eine Unterleibsoperation gehabt habe und somit schwere Dinge, wie ihre Hündin, nicht tragen konnte. Zudem sei sie am Tag des Vorfalls krank gewesen und sie musste dringend auf Toilette. Der Fakt, dass der Hund nicht ins Auto einsteigen wollte, hat das Fass anscheinend zum Überlaufen gebracht.

So fiel das Urteil zur Tierquälerei aus

Laut eigenen Angaben der Tierhalterin hat sie den Vierbeiner während der Fahrt nicht gesehen. Als sie ausstieg und begriff, was passiert sei, habe sie „einen Schock fürs Leben“ bekommen. Wie die Neue Zürcher Zeitung berichtet, sagt die Rentnerin außerdem: „Es ist mir keine Sekunde in den Sinn gekommen, dass ich sie verletzen könnte […] Die Bilder verfolgen mich ein Leben lang.“ Die Tat der Tierquälerei sei – laut der Rentnerin – reine Dummheit gewesen und keine Erziehungsmaßnahme oder Strafe. Sie schäme sich und es tue ihr leid.

Doch wie fällt das Urteil für die Angeklagte aus, welche sich der Tierquälerei schuldig gemacht hat? Die Einzelrichterin erklärt in der Urteilseröffnung, nachdem sich die Anklägerin und der Verteidiger nicht wirklich einig über den Strafvollzug geworden sind, dass die Rentnerin bei solch einem Verhalten in Kauf nehme, dass sich der Vierbeiner verletzt. Ein entscheidender Faktor ist außerdem, dass die Frau den Hund während der Fahrt nicht im Blick hatte – was nichts mehr mit Fahrlässigkeit, sondern mit einem Eventualvorsatz zu tun hat.

Die Frau sei mit dem Schweizer Sennenhund überfordert und im Endeffekt völlig ungeeignet gewesen, so das gerichtliche Urteil. Allerdings wurde auch anerkannt, dass die Beschuldigte kein krimineller Mensch ist, sondern einen (hoffentlich) einmaligen Fehler gemacht hat. Wegen eventualvorsätzlicher Tierquälerei wird die Rentnerin deshalb zu einer bedingten Geldstrafe von 130 Tagessätzen à 140 Franken (18 200 Franken) bei einer Probezeit von 2 Jahren und einer Busse von 1400 Franken verurteilt. Zudem kommen noch 1800 Franken Gerichtsgebühr.