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Pflegehund aufgenommen: Übernimmt das Tierheim Haftung bei Unfällen?

Du hast einen Pflegehund aufgenommen und fragst dich nun, ob du den Vierbeiner versichern musst? Wir haben uns für dich schlaugemacht.

Pflegehund
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Wenn man sich dazu entscheidet, einen Pflegehund aufzunehmen, ist das mit viel Verantwortung und Aufopferung (die man natürlich gerne auf sich nimmt) verbunden. Wenn auch du dich für eine Pflege-Fellnase entschieden hast, wirst du nun sicherlich viele Fragen haben. Eine davon ist vielleicht, ob das Tierheim die Haftung für Unfälle jeglicher Art unternimmt, oder ob du deinen Pflegehund selbst versichern musst. Wir haben uns für dich schlaugemacht.

Anika ist selbst Hundemama.

Unsere Autorin Anika ist mit ihrem Hund Sherlock das Dream-Team schlechthin. Alle Tipps und Tricks, die Anika in ihren Artikeln gibt, sind deshalb Hunde-approved und vorher gemeinsam mit Sherlock ausprobiert worden.

Pflegehund und Versicherungen: Übernimmt diese das Tierheim?

Pflegestellen sind für Hunde (und natürlich auch andere Haustiere) gerade für Tierheime und Tierschutzvereine eine unglaublich große Hilfe. Pflegestellen nehmen dabei einen Hund vorübergehend auf, bis dieser in sein endgültiges Zuhause ziehen kann. Doch wie sieht das mit dem Formellen aus? Muss man für den Vierbeiner selbst eine Haftpflichtversicherung bezahlen oder übernimmt diese das Tierheim?

Laut Verivox, einem Versicherungsunternehmen, übernimmt grundsätzlich die Pflegestellen während der Betreuung die Rolle des Hundehalters – mit allen Verpflichtungen, die dazu gehören. Große Tierheime übernehmen deshalb manchmal für die Pflegestellen die Hundehaftpflicht – doch das ist natürlich nicht immer der Fall, wenn zum Beispiel die finanziellen Mittel der Organisation nicht ausreichen. Häufig haften deshalb die vorübergehenden Hundebesitzer:innen bei Schäden, die der Schützling verursacht.

Versicherung für den Pflegehund: So vermeidest du unnötige Kosten

Wenn du einem Pflegehund ein Zuhause schenkst, solltest du dich deshalb unbedingt darüber informieren, ob der Vierbeiner vom Tierheim oder vom Tierschutz eine Hundehaftpflicht gestellt bekommt, oder ob du dich selbst um diese kümmern musst. Sollte der Hund also nicht über die jeweilige Organisation versichert sein, musst du dich als Pflegestelle um diese Versicherung kümmern.

Viele Menschen scheuen sich davor, einen Versicherungsvertrag abzuschließen, da dieser meistens eine Laufzeit von einem Jahr hat und man als Pflegestelle natürlich nicht weiß, wie lange die Fellnase bei einem bleibt. Aber: Es gibt Mittel und Wege, um unnötige Kosten zu vermeiden:

  • Vorzeitige Kündigung: Die Vermittlung eines Pflegehunds berechtigt dich prinzipiell zur vorzeitigen Kündigung. Damit der Versicherer im Zweifelsfall keine Umstände verursacht, solltest du diesen Punkt unbedingt im Vorfeld des Versicherungsabschlusses abklären.
  • Zwingerhaftpflicht: Wenn du des Öfteren eine Pflegestelle für Vierbeiner bist, kann es sich für dich lohnen, eine Zwingerhaftpflichtversicherung abzuschließen. Der Name verweist lediglich darauf, dass mehrere Hunde im Haushalt leben; ein Zwinger ist dafür nicht notwendig und du musst auch keine Tiere züchten. Außerdem passen die Versicherungsunternehmen die Anzahl der versicherten Hunde und damit die Beitragshöhe meist unkompliziert an.

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