Das Deutschland-Ticket hat sich seit dem 1. Mai als eine unschätzbare Möglichkeit etabliert, kostengünstig durch das Land zu reisen. Egal, ob für den täglichen Arbeitsweg, den Wochenendausflug oder den langersehnten Urlaub – das Ticket hat sich für viele als praktische Lösung erwiesen. Doch halt, eine neue Änderung steht bevor, und sie könnte erhebliche Auswirkungen auf Ihre Reisen haben. In diesem Artikel werden wir uns genauer mit der Regeländerung befassen, die ab dem 15. August in Kraft tritt und die Art und Weise, wie wir das Deutschland-Ticket nutzen, grundlegend verändern wird.
Eine unerwartete Neuerung im Deutschland-Ticket
Unterwegs zu sein, kann manchmal unvorhergesehene Überraschungen mit sich bringen. Insbesondere im Bahnverkehr sind Verspätungen und Zugausfälle keine Seltenheit. Bisher konnten Fahrgäst:innen in solchen Fällen auf Fernverkehrszüge wie den ICE, IC oder EC ausweichen, wenn der Regionalzug nicht wie geplant fuhr. Das war nicht nur bequem, sondern auch finanziell unproblematisch, da die Kosten für das Fernverkehrsticket später erstattet wurden.
Mehr zum Thema Bahn?
So bekommst du dein Deutschlandticket als echte Karte
Günstige Bahnpreise für Rentner: Mit diesem Ticket ist es möglich
Die beliebtesten Ziele der Deutschen mit dem Zug
Doch ab dem 15. August ändert sich diese Praxis drastisch. Eine Regel, die so manchem Fahrgast bitter aufstoßen dürfte, besagt, dass bei Ausfällen oder Verspätungen im Regionalverkehr, die Fahrgäste den Fernverkehr eigenständig bezahlen müssen. Eine nachträgliche Rückerstattung durch die Deutsche Bahn ist dann nicht mehr möglich. Das bedeutet im Klartext: Wenn der Regionalzug nicht wie geplant fährt und du auf einen teureren Fernverkehrszug ausweichen musst, trägst du die vollen Kosten selbst.
Warum diese Regeländerung?
Die Begründung für diese Neuheit beim Deutschland-Ticket wird von der Deutschen Bahn auf ihrer Webseite erläutert. Sie beruft sich auf § 3 der Eisenbahnverkehrs-Verordnung (EVO), die das Deutschland-Ticket als Angebot mit stark ermäßigtem Beförderungsentgelt definiert. Daraus leitet die Bahn ab, dass keine Erstattung für die Benutzung von Fernverkehrszügen im Fall von Fahrgastrechten erfolgt.
Gibt es Ausnahmen? Aber ja!
Nun mag das Ganze erst einmal nach einer harten Regel klingen, aber es gibt Lichtblicke. Die Deutsche Bahn zeigt sich kulant, wenn es um außergewöhnliche Situationen geht. Wenn du aufgrund von Zugausfällen das Ziel nicht vor Mitternacht erreichen kannst oder wenn du mit mindestens 60 Minuten Verspätung zwischen null und fünf Uhr morgens ankommst, bleibt dir die Option offen, den ICE, IC oder EC zu nutzen und dein Geld zurückzuerhalten.
Die Ausnahme wird zur Regel: Was bedeutet das für dich?
Allerdings wird diese großzügige Ausnahme wohl wirklich nur eine solche bleiben. In den meisten Fällen werden Reisende sich ab dem 15. August darauf einstellen müssen, auf den nächsten verfügbaren Regionalzug zu warten. Sollte dies keine Option sein, bleibt nur der Griff in die eigene Tasche, um ein Ticket für den teureren Fernverkehr zu erwerben.