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Schock am Gate: Flug überbucht? Diese Optionen hast du jetzt!

Du stehst am Gate und dann kommt die Durchsage, dass dein Flug überbucht ist. Was du jetzt tun kannst und welche Rechte du hast.

Flug überbucht? Das sind deine Rechte.
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Du hast es sicher schon erlebt: Du stehst am Gate, bereit zum Boarding, und plötzlich die Durchsage. „Der Flug ist überbucht, wir suchen Freiwillige, die auf einen späteren Flug umbuchen können.“ Was für Reisende lästig ist, ist in der Flugbranche vollkommen normal. Doch warum werden Flüge überhaupt überbucht? Alle wichtigen Informationen.

Flug überbucht: Das Prinzip der Überbuchung

Hinter der Überbuchung steckt ein finanzieller Aspekt. Fluggesellschaften verkaufen bewusst mehr Tickets, als es Sitzplätze im Flugzeug gibt. Doch warum? Die Antwort ist einfach: Kein Unternehmen will Geld verlieren.

Leere Sitzplätze kosten die Airlines Geld, da jeder ungenutzte Platz potenziell entgangene Einnahmen bedeutet. Damit das Flugzeug bei Abflug möglichst voll ist, wird darauf spekuliert, dass einige Passagier:innen ihre Flüge nicht antreten.

Reiseexpert:innen schätzen, dass bei rund 100 Sitzplätzen etwa 150 Tickets verkauft werden. British Airways hat etwa offengelegt, dass sie in einem einzigen Jahr rund 500.000 Tickets zu viel verkauft haben.

Davon mussten immerhin 24.000 Passagier:innen auf andere Flüge umgebucht werden – und das ist nur eine Airline.

Fluggesellschaften gehen davon aus, dass einige Reisende ihren Flug nicht antreten. Foto: standret – stock.adobe.com

Warum Airlines auf No-Shows setzen

Das Überbuchen beruht auf der Annahme, dass einige Passagier:innen ihre Flüge nicht antreten – sogenannte „No-Shows“. Manche stornieren ihr Ticket nicht rechtzeitig, andere verpassen ihren Anschlussflug oder ändern spontan ihre Reisepläne.

In der Regel kalkulieren Fluggesellschaften anhand historischer Daten, wie viele solcher No-Shows es pro Flug geben wird. Damit werden gezielt mehr Tickets verkauft, als Sitze verfügbar sind.

In der Praxis sind es nur rund 0,09 Prozent der Fluggäste, die wegen Überbuchung tatsächlich auf einen späteren Flug umgebucht werden müssen.

Das mag gering erscheinen, ist aber Grund genug für die Airlines, diese Praxis beizubehalten. Schließlich ist jeder freie Platz für die Fluggesellschaft ein finanzieller Verlust.

Dein Flug ist überbucht? Keine Sorge! Du hast jetzt verschiedene Optionen.
Dein Flug ist überbucht? Keine Sorge! Du hast jetzt verschiedene Optionen. Foto: thayra83 – stock.adobe.com

Flug überbucht? Kenne deine Rechte

Manchmal gibt es zu wenige Freiwillige, die bereit sind, ihren Platz aufzugeben. In solchen Fällen greift die Airline auf unfreiwillige Umbuchungen zurück. Das kann ziemlich ärgerlich für die Betroffenen sein, aber es gibt Regeln.

In der EU beispielsweise haben Passagier:innen Anspruch auf Entschädigungen, abhängig von der Dauer der Verspätung und der Strecke. Diese Entschädigungen sollen den Ärger über den verpassten Flug ein wenig abmildern.

Laut der offiziellen Webseite der Verbraucherzentrale sind Ansprüche gegen die Fluggesellschaft auf Betreuungsleistungen, Ausgleichszahlungen und/oder eine alternative Beförderung bzw. ggf. Flugpreiserstattung möglich.

Die Ansprüche auf Ausgleichszahlung hängen von der Dauer der Verspätung am Endziel und der Länge der Flugstrecke ab. Auch Schadenersatzforderungen sind je nach Auswirkung der Beförderungsveweigerung denkbar.

Aber aufgepasst: Wer freiwillig auf die Beförderung verzichtet, hat keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen und Betreuungsleistungen.

Bei fast allen Airlines kannst du auf der Webseite nachlesen, welche Rechte du bei Überbuchungen hast. Foto: tonefotografia – stock.adobe.com

Ein Beispiel: Passagierrechte bei der Lufthansa

Auf der offiziellen Webseite der Lufthansa wird genau beschrieben, welche Rechte Reisende bei überbuchten Flügen haben. Jeder Fluggast hat demnach das Recht auf Betreuung durch die Fluggesellschaft.

Hinzu kommt, dass jedem eine Umleitung zum Endziel des gebuchten Fluges angeboten wird. Diese erfolgt zum frühestmöglichen Zeitpunkt und unter vergleichbaren Bedingungen.

Wenn den Reisenden die Beförderung unfreiwillig oder freiwillig verweigert wird, haben diese also das Recht auf einen alternativen Flug oder auf eine Erstattung und Entschädigung, die auch per Scheck oder Banküberweisung oder, mit dem Einverständnis des Reisenden, in Form eines Gutscheins erfolgen kann. 

Die Höhe dieser Zahlung hängt von der Entfernung der geplanten Strecke und von der ihnen angebotenen Umleitung ab: im Falle von Flugentfernungen…

  • … von bis zu 1.500 km beträgt die Entschädigung 250,00 €.
  • … zwischen 1.500 und 3.500 km und bei Flügen von mehr als 1.500 km innerhalb Europas.
  • … beträgt die Entschädigung 400,00 €, bei mehr als 3.500 km beträgt die Entschädigung 600,00 €.

Aber: Reisende haben keinen Anspruch auf die oben beschriebene Entschädigung, wenn ihnen die Beförderung aus eigenem Verschulden, aus gesundheitlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen oder aufgrund fehlender oder unzureichender Reisedokumente zu Recht verweigert wurde.