Das Einchecken im Hotel ist immer so eine Glücksache. Manchmal läuft es völlig reibungslos ab, manchmal endet es aber auch im Chaos, weil die Kreditkarte nicht angenommen wird oder lästiger Papierkram die Sache unnötig kompliziert macht. Letzteres soll in Deutschland nun durch eine neue Check-in-Regel verhindert werden. Sie gilt allerdings nur für inländische Gäste – und das wirft Fragen auf.
Weniger Papierkram im Hotel: Was ändert sich beim Check-in?
Bisher war das hier in deutschen Hotels Standard: Sobald du eingecheckt hast, musstest du dich zunächst deinen Personalausweis vorzeigen und einen Meldeschein ausfüllen. Dabei war es egal, ob du für eine Nacht oder eine Woche geblieben bist – die Formalitäten blieben dieselben.
Im Bürokratieentlastungsgesetz IV wurde nun geregelt, dass die Pflicht, einen Meldeschein auszufüllen, für inländische Tourist:innen ab sofort komplett entfällt.
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Für wen gilt die neue Regel nicht?
Doch wie schon erwähnt, gilt die neue Regel leider nicht für alle Gäste. Sie betrifft ausschließlich inländische Tourist:innen, also alle Menschen, die in Deutschland gemeldet sind. Wer aus dem Ausland anreist, muss weiterhin den Personalausweis vorlegen und den Meldeschein ausfüllen. Laut dem Hotelverband Deutschland betrifft das etwa 20 Prozent der Übernachtungsgäste in Deutschland.
Auch für Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft, die jedoch im Ausland leben, gilt weiterhin das alte Prozedere. Kritiker:innen befürchten, dass die neue Regel gerade bei gemischten Reisegruppen zu Verwirrung und Diskussionen an der Rezeption führen könnte.
Scharfe Kritik zur neuen Hotel-Regelung
Hierzu gibt es unterschiedliche Meinungen: Der Hotelverband Deutschland begrüßt zwar „bürokratische Erleichterung“ für inländische Gäste, kritisiert jedoch die ungleiche Behandlung von in- und ausländischen Reisenden. Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbands, fordert eine zeitgemäße Lösung, die für alle Gäste gleichermaßen gilt. Seiner Meinung nach wäre ein digitales Verfahren für alle Reisenden ideal gewesen.
Luthe sieht außerdem die Gefahr, dass es in der Praxis zu Verwirrungen kommen könnte. Einige Hotels könnten nämlich durchaus weiterhin den Meldeschein von inländischen Gästen verlangen, obwohl die Pflicht offiziell abgeschafft wurde. Damit bleibt abzuwarten, wie sich die neue Regel in der Praxis umsetzen lässt.