Der Winterzauber kann schnell in einen Alptraum verwandelt werden, wenn Schneechaos, Eisglätte oder Lawinengefahr die Anreise zum lang ersehnten Urlaubsort unmöglich machen. In solchen Momenten ist es wichtig zu wissen, welche Rechte du als gestrandeter Gast hast. Die Expert:innen des ADAC geben dir einen Überblick über deine Möglichkeiten.
Anreise wegen Schnee unmöglich: Kriege ich mein Geld zurück?
Die Vorfreude auf den Urlaub ist riesig, doch plötzlich macht einem das winterliche Wetter einen Strich durch die Rechnung. Kannst du wegen Schneechaos oder Lawinengefahr kostenlos zurücktreten? Hier kommt es auf deinen Reisevertrag an. Bei Pauschalreisen besteht die Möglichkeit, aufgrund außergewöhnlicher Umstände wie verschneiter Straßen oder Lawinengefahr kostenlos zurückzutreten.
Im Falle eines Reiseabbruchs musst du nur die bereits in Anspruch genommenen Leistungen bezahlen, während der Restbetrag vom Reiseveranstalter erstattet wird. Auch der Reiseveranstalter kann aufgrund extremer Wetterverhältnisse die Pauschalreise vor Beginn kündigen, und auch hier gilt: Bereits bezahltes Geld erhältst du zurück.
Wie sieht es mit der Unterkunft aus?
Hast du deine Unterkunft direkt gebucht und kannst sie aufgrund von Straßensperren nicht erreichen, entfallen die Kosten für Zimmerpreis und Stornierung. Bei einer Pauschalreise muss der Reiseveranstalter bis zu drei Übernachtungen und zusätzliche Heimreisekosten übernehmen, wenn die Rückreise unmöglich ist und sich der Hotelaufenthalt verlängert.
Ausnahmen gelten für Schwangere, unbegleitete Minderjährige, Personen mit eingeschränkter Mobilität und Menschen mit besonderer medizinischer Betreuung. Hast du individuell gebucht, musst du dich direkt mit dem Hotelier oder Vermieter in Verbindung setzen und eine Lösung finden oder auf dessen Kulanz hoffen.
Seilbahnen und Lifte geschlossen: Deine Rechte als Skiurlauber:in
Wenn Lifte und Seilbahnen aufgrund von zu viel Schnee oder Lawinengefahr geschlossen bleiben, gibt es Unterschiede für individuell reisende Skiurlauber:innen und diejenigen, die Teil einer Pauschalreise sind. So erhalten individuell Reisende keine Erstattung der Kosten für den Skipass.
Du hast deinen Skiurlaub über eine Pauschalreise gebucht? Dann hast du Glück, denn in diesem Fall kann der Reisepreis anteilig gemindert werden, wenn die Skikarte Bestandteil des Gesamtpakets ist.
Flugausfall wegen Eis und Schnee
Starker Schneefall oder Vereisung können den Flugplan durcheinander bringen. Hier sind deine Rechte als Passagier:in: Die Airline und der Reiseveranstalter müssen dich über den aktuellen Flugstatus und deine Rechte informieren, wenn Flüge aufgrund von Schneechaos gestrichen werden.
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Bei kompletter Flughafensperrung ist die Airline von der Ausgleichszahlung befreit, da sie sich auf außergewöhnliche Umstände berufen kann. Ausnahmen gelten, wenn die Airline beispielsweise das Flugzeug nicht rechtzeitig enteist hat.
Zugausfall wegen Schneechaos
Fällt dein Zug aus, kannst du auf einen anderen ausweichen. Bei zuggebundenen Tickets weise das Zugpersonal auf deine Fahrgastrechte hin, falls es zu Problemen kommt.
Fazit: Gut informiert durch den Wintersturm
Das winterliche Wetter kann für Reisende zu unerwarteten Herausforderungen führen. Doch mit dem Wissen um deine Rechte stehst du gut gewappnet da. Egal, ob die Anreise zum Hotel unmöglich ist, Seilbahnen geschlossen sind oder der Flugplan durcheinander gerät – dein Recht auf Information und gegebenenfalls Erstattung bleibt bestehen. So kannst du auch bei Schnee und Eis gelassen auf deine wohlverdiente Auszeit hoffen.