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Vanlife: Wohnmobilzulassung – warum es sich lohnt, einen Van als Wohnmobil anzumelden

Wer einen Van ausbaut, steht vor der Frage, ob man ihn als Wohnmobil anmelden muss. Zwei Blogger:innen verraten, was du beachten musst.

Vanlife: Lohnt es, sich einen Van als Wohnmobil anzumelden?
© Tobias - stock.adobe.com

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Das Vanlife fasziniert. Viele Menschen träumen davon, mit einem umgebauten Camper die Welt zu erkunden. Dank zahlreicher Online-Anleitungen ist es heute leichter denn je, einen Kastenwagen in ein gemütliches Zuhause auf vier Rädern zu verwandeln. Doch die Wohnmobilzulassung ist ein entscheidender Punkt.

Auf dem Blog „Sprintour“ geben Timo und Alina, zwei erfahrene Weltenbummler:innen, Einblicke in ihr Van-Leben und erklären, was du beachten musst, wenn du deinen Van als Wohnmobil anmelden willst.

Beide empfehlen, sich frühzeitig damit auseinanderzusetzen. Wird der Campervan nicht von Anfang an so gebaut, dass er die Zulassung als Wohnmobil erhält, kann es später kompliziert und teuer werden. Alle wichtigen Informationen.

Auch interessant: Vanlife: So viel kostet das Leben im Wohnmobil – und wie du clever sparen kannst

Seit einer ganzen Weile sind die beiden mit ihrem ausgebauten Sprinter unterwegs. Timo hat das Campingleben bereits in der Kindheit gepackt, Alina etwas später. Beide träumten davon, die Welt zu bereisen. Doch es dauerte eine Weile, bis sie den Entschluss fassten, Job und Wohnung zu kündigen und tatsächlich in den Camper umzuziehen.

Seitdem sind sie unterwegs und haben bereits Länder wie Montenegro, Albanien, Griechenland, Frankreich oder Bulgarien besucht. Auf ihrem Blog berichten sie von ihren Erlebnissen, geben Tipps, wie man einen Van umbaut und erklären, was bei der Zulassung als Wohnmobil zu beachten ist. Die wichtigsten Facts haben wir zusammengefasst.

Finanziell gesehen kann es sich lohnen, einen Van als Wohnmobil anzumelden. Foto: RoMiEg – stock.adobe.com

Van vs. Wohnmobil: Lohnt sich eine Wohnmobilzulassung?

Wer sich mit dem Vanlife auseinandersetzt, wird schnell merken: Es wird zwischen Van und Wohnmobil unterschieden – zumindest in Puncto „Zulassung“. Ein Van wird meist als Pkw oder Lkw zugelassen und benötigt keine speziellen Umbauten.

Ein Wohnmobil hingegen muss bestimmte Anforderungen erfüllen und über einen festen Schlafplatz, Sitzgelegenheiten, einen Tisch, eine Kochgelegenheit und Stauraum verfügen. Anschließend folgt eine Abnahme durch den TÜV. Doch warum lohnt sich der Aufwand?

Die Zulassung eines Wohnmobils zahlt sich in den meisten Fällen finanziell aus. Der Hauptgrund für die Ummeldung ist vor allem die Kostenersparnis. Im Vergleich zur Zulassung eines Lkws sind die Kfz-Steuer und die Versicherungskosten für ein Wohnmobil deutlich niedriger. Auf der offiziellen Webseite des ADAC heißt es, dass die Kfz-Steuer bei Wohnmobilen vom zulässigen Gesamtgewicht und der Schadstoffklasse abhängt.

Die Blogger:innen weisen zudem darauf hin, dass die Versicherungskosten am Wert des Fahrzeugs gemessen werden. Beim Selbstausbau muss der Wert des Wohnmobils geschätzt werden – bei einem günstigen Ausbau ist auch die Versicherung erschwinglicher.

Die Innenausstattung wird Teil des Fahrzeugs, sobald das Wohnmobil zugelassen ist.
Die Innenausstattung wird Teil des Fahrzeugs, sobald das Wohnmobil zugelassen ist. Foto: Katharina – stock.adobe.com

Und es gibt noch einen Vorteil: Mit der Zulassung des Wohnmobils wird auch der Innenausbau Teil des Fahrzeugs. Dadurch ist die Einrichtung bei den meisten Vollkaskoversicherungen mitversichert. Das kann vor allem bei längeren Reisen von Vorteil sein.

Gesetzliche Vorgaben: Die Wohnmobilzulassung ist verpflichtend

Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, ist es gesetzlich vorgeschrieben, das Fahrzeug als Wohnmobil zuzulassen. Andernfalls kann es bei Kontrollen durch Polizei oder TÜV zu Schwierigkeiten bis hin zum Verlust der Betriebserlaubnis kommen.

Doch warum ist die Zulassung von Wohnmobilen für viele Van-Umbauer ein Thema? Die Antwort: Es gibt zahlreiche Anforderungen und Hürden zu überwinden, bevor das Fahrzeug als Wohnmobil anerkannt wird.

Die offizielle Bezeichnung „Sonderzulassung Wohnmobil“ in den Fahrzeugpapieren ist keine Selbstverständlichkeit.

Der Innenraum deines Vans muss erkennbar für Wohnzwecke gestaltet sein.
Vanlife: Der Innenraum deines Vans muss erkennbar für Wohnzwecke gestaltet sein. Foto: Urban Engel – stock.adobe.com

Vanlife: Voraussetzungen für die Wohnmobilzulassung

Um die Zulassung zu erhalten, muss der Van bestimmte Anforderungen erfüllen:

  1. Wohnlichkeit: Der Innenraum muss erkennbar für Wohnzwecke gestaltet sein. Eine einfache Isomatte und eine Kühlbox reichen nicht aus. Schlafgelegenheit, Sitzplätze und eine Kochstelle sind zwingend notwendig.
  2. Sicherheitsanforderungen: Möbel müssen fest verbaut sein, alle Schubladen und Klappen sollten sich während der Fahrt nicht öffnen können. Es darf keine scharfen Kanten geben, und der Wohnraum muss ausreichend belüftet sein.
  3. Schlafplatz: Die Schlafgelegenheit muss genug Platz bieten und sicher im Fahrzeug verankert sein. Auch klapp- oder ausziehbare Betten sind erlaubt, müssen aber verriegelt werden können.
  4. Sitzgelegenheiten und Tisch: Ein Tisch ist Pflicht, darf aber abnehmbar sein, während die Sitzgelegenheiten fest verbaut sein müssen.
  5. Stauraum: Der Van muss genügend Stauraum bieten. Eine Sporttasche genügt hier nicht, Gepäck sollte in Schränken untergebracht werden.
  6. Fahrersitze: Die vorderen Sitze sollten immer noch so verfahrbar sein, wie es der Fahrzeughersteller vorgesehen hat. Baue deshalb die Möbel nicht zu dicht an die Sitze. Wenn du das machst, dann lassen sich die Sitze nicht mehr ordentlich nach hinten verfahren. Das sieht der Prüfer nicht so gern.
  7. Kocher: Das Thema, welches am häufigsten zu einem Nichterhalt der Wohnmobilzulassung führt, ist der Kocher. Das liegt daran, dass es dafür auch die meisten Regeln gibt und es zudem noch darauf ankommt, zu welcher Prüfbehörde du fährst. Deshalb können wir dir nur empfehlen, dich schon frühzeitig mit dem zuständigen TÜV-Prüfer oder der DEKRA abzustimmen.

Ein besonders kritischer Punkt ist die Kochstelle. Gaskocher benötigen eine vollständige Gasinstallation und eine separate Gasprüfung. Einfachere Lösungen, wie Kartuschenkocher, müssen für den Innenbereich zugelassen und sicher befestigt sein.

Um die Zulassung zu erhalten, muss der Van bestimmte Anforderungen erfüllen.
Um die Zulassung zu erhalten, muss der Van bestimmte Anforderungen erfüllen.
Foto: Paloma Ayala – stock.adobe.com

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Wichtige Unterlagen für die Wohnmobilzulassung

  • Zulassungsbescheinigung Teil 2
  • Personalausweis
  • Wiegeschein (die meisten Prüfstellen haben keine Fahrzeugwaage. Daher solltest du deinen Camper vorher wiegen und dir einen Wiegeschein erstellen lassen, auf dem auch deine Fahrzeugnummer (FIN) steht.
  • Unterlagen zu deinen Ausbaukomponenten – wie z. B. die Betriebserlaubnis für Drehsitze
  • Unterlagen der letzten Hauptuntersuchung (TÜV)
  • Geld
  • evtl. Unterlagen zur Gasprüfung

Hinweis: Die Zulassung eines Wohnmobils ist nicht zwingend an die Zulassung des Fahrzeugs gebunden. Du kannst dein Fahrzeug also ummelden, ohne es anzumelden. Wenn du dein Fahrzeug auch zulassen möchtest, benötigst du weitere Unterlagen, wie z. B. den Versicherungsunterlagen.

Beim ersten Versuch, einen Sprinter umzumelden, fiel die Wohnmobilzulassung durch, berichten die Weltenbummler:innen. Der Grund: Es fehlte ein Aufkleber mit dem Betriebsdruck der Gasanlage. Nach dem Kauf eines passenden Aufklebers und einem weiteren Termin klappte die Anmeldung problemlos. Es zeigt, wie wichtig es ist, auf Details zu achten und sich gut vorzubereiten.

Vanlife: Eine Herausforderung, aber keine unüberwindbare Hürde

Die Ummeldung des Transporters bringt erhebliche steuerliche und versicherungstechnische Vorteile mit sich. Mit einer sorgfältigen Planung und einem den Erfordernissen entsprechenden Ausbau lassen sich die Hürden nehmen. Und selbst wenn es nicht auf Anhieb klappt, geben die Prüfer:innen in der Regel die Möglichkeit zur Nachbesserung.

Wichtig zu wissen: Herausnehmbare Campingmöbel werden nicht anerkannt. Der Ausbau darf zudem nicht so schwer sein, dass weniger als 200 kg für die Zuladung übrig bleiben, sonst wird die Zulassung verweigert.