Ob als Last-Minute-Geschenk oder aufgrund mangelnder Kreativität: Gutscheine sind die Nummer-sicher-Variante unter den Weihnachtsgeschenken! Blöd nur, wenn der Geschenkgutschein zu lange in der Schublade lag und gar nicht mehr gültig ist, wenn man ihn einlösen will. Egal, ob du selbst einen Geschenkgutschein bekommen oder einen verschenkt hast: In diesem Artikel erfährst du, wie es bei Gutscheinen mit der Haltbarkeit und Gültigkeit aussieht.
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Gutscheine und ihre Haltbarkeit: So lange sind sie gültig
Gutscheine sind besonders zur Weihnachtszeit ein gefragtes Geschenk. Doch wie lange haben Beschenkte Zeit, ihren Gutschein einzulösen? „Grundsätzlich gilt eine gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren“, erklärt Sabine Brandl, Juristin bei der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. Dabei beginnt diese Frist immer am 31. Dezember des Jahres, in dem der Gutschein gekauft wurde.
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Konkret bedeutet dies: Ein Gutschein, der im Juli 2024 erworben wird, kann somit bis zum 31. Dezember 2027 eingelöst werden. „Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Händler die Annahme verweigern“, fügt die Expertin hinzu.
Befristete Gutscheine: Was gilt?
Viele Gutscheine haben ein festes Ablaufdatum, das oft vor der gesetzlichen Verjährungsfrist liegt. Solche Verkürzungen sind in bestimmten Fällen rechtlich zulässig, jedoch nur unter strikten Voraussetzungen. Ist die Frist zu kurz, gilt sie als unwirksam. „Bei ungewöhnlich knappen Laufzeiten sollten Gutschein-Besitzer daher genauer beim Aussteller nachfragen und auf ihrem Recht bestehen“, empfiehlt die Juristin.
Denn Händler:innen dürfen die Frist nur verkürzen, wenn ein triftiger Grund vorliegt, etwa bei Dienstleistungen wie Massagen, deren Preise schneller steigen können. Für Veranstaltungs-Gutscheine wie Konzerte oder Theater gilt der Termin der Veranstaltung als feste Grenze. „Über die genauen Einlösebedingungen geben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters Aufschluss“, so die Expertin. Eine Ausnahme bilden Gutscheine, die Händler:innen kostenlos verschenken – deren Gültigkeit kann der Aussteller frei festlegen.
Wie finde ich heraus, ob der Gutschein noch gültig ist?
Auf Gutscheinen muss nicht vermerkt sein, bis wann sie haltbar sind. Oft wird zwar das Kaufdatum eingetragen. Die 3-Jahres-Frist beginnt jedoch immer erst am Schluss des Jahres, in dem der Gutschein gekauft wurde – es sei denn, eine kürzere Haltbarkeitsdauer wurde angegeben.
Finden sich auf dem Gutschein selbst keine Angaben, so sind Informationen über die Gültigkeitsdauer meistens im Kleingedruckten oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs).
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Gutschein nicht komplett eingelöst? Kann man sich den Restbetrag auszahlen lassen?
Es ist eher die Ausnahme, dass Kund:innen den Wert eines Gutscheins auf den Cent genau ausnutzen. Übrig gebliebene Beträge können häufig in Form eines neuen Gutscheins gutgeschrieben werden. „Ein Anspruch auf Auszahlung des Restbetrags besteht allerdings nicht – das gilt generell auch für den Gesamtbetrag eines Gutscheins“, erklärt Brandl. „Ein Gutschein dient dazu, eine bestimmte Ware oder Dienstleistung zu erhalten – und nicht Bargeld.“