Kinder sind toll und ihre glücklichen Augen machen vieles wett. Aber Eltern wissen, dass Kinder auch viel Geld kosten können. Deshalb gibt es verschiedene Unterstützungen vom Staat, die Eltern kennen sollten. Im Dschungel dieser Unterstützungen kann es manchmal schwer sein, den Überblick zu behalten. Hier erfährst du, welche Zuschüsse es für Eltern gibt.
Zuschüsse für Eltern: Das Elterngeld steht Mutter und Vater zu
Das Elterngeld steht sowohl Müttern als auch Vätern zur Verfügung und zielt darauf ab, den Einkommensverlust auszugleichen, wenn Eltern nach der Geburt ihres Kindes die Betreuung übernehmen. Es kann entweder allein oder gemeinsam mit dem Partner beantragt werden. Das Elterngeld wird in drei verschiedenen Varianten gewährt:
- 1. Das Basiselterngeld kann für einen Zeitraum von mindestens zwei Monaten bis zu maximal zwölf Monaten gewährt werden, wenn nur ein Elternteil die Leistung in Anspruch nimmt. Wenn beide Eltern das Basiselterngeld nutzen, können sie es bis zu 14 Monate lang erhalten. Alleinerziehenden steht ebenfalls ein Zeitraum von 14 Monaten zur Verfügung. Eltern von Frühchen können sogar noch länger Unterstützung erhalten. Die Höhe des Basiselterngeldes variiert je nach Einkommen und reicht von 300 Euro bis zu 1800 Euro.
- 2. Durch die Inanspruchnahme von ElterngeldPlus besteht die Möglichkeit, den Geldbezug zu verlängern. Ab dem 15. Monat steht dir die Plus-Variante zur Verfügung, die sogar doppelt so lange wie das Basiselterngeld gewährt wird. Allerdings erhältst du, wenn du nicht arbeitest, nur die Hälfte des Zuschusses im Vergleich zum Basiselterngeld. Eltern, die in Teilzeit arbeiten, werden hingegen mit höheren Bezügen belohnt, die von 150 bis zu 900 Euro pro Monat reichen können.
- 3. Eltern, die eine partnerschaftliche Aufteilung von Familie und Beruf praktizieren, haben die Möglichkeit, den Partnerschaftsbonus zu erhalten. Dieser Bonus gewährt zusätzliche Monate ElterngeldPlus, wenn beide Elternteile gleichzeitig in Teilzeit arbeiten.
Das Kindergeld
Das Kindergeld wird allen Familien gewährt, unabhängig vom Einkommen. Es beträgt bis zu 250 Euro pro Kind und Monat. Nach Angaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird das Kindergeld grundsätzlich ausbezahlt für:
- alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr
- Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr
- arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr
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Zuschüsse für Eltern: Der Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag dient der Unterstützung von Alleinerziehenden und Familien mit geringem Einkommen. Pro Kind wird monatlich maximal ein Betrag von 250 Euro gewährt. Um Anspruch auf den Kinderzuschlag zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Darunter fallen:
- Man muss Kindergeld für das betreffende Kind erhalten.
- Das Einkommen von Paaren darf nicht unter die Mindestgrenze von 900 Euro brutto fallen. Bei Alleinerziehenden dürfen 600 Euro brutto nicht unterschritten werden.
- Du musst darüber hinaus über ausreichendes Einkommen für sich selbst verfügen und zusammen mit dem Kinderzuschlag, dem Kindergeld und gegebenenfalls dem Wohngeld den Bedarf Ihrer Familie decken können.
Wichtig: Sowohl das Kindergeld als auch der Kinderzuschlag beantragt werden müssen. In der Regel ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit für die Beantragung zuständig.
Mutterschaftsgeld und Unterhaltsvorschuss
Das Mutterschaftsgeld gewährleistet das Einkommen werdender oder junger Mütter während der Zeit, in der eine Beschäftigung aus Schutzgründen verboten ist. Es ist eine finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Frauen. Der Betrag beträgt höchstens 13 Euro pro Tag im Kalenderjahr. Der Antrag auf Mutterschaftsgeld kann frühestens sieben Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin gestellt werden.
Der Unterhaltsvorschuss ist eine spezielle Leistung für Kinder alleinerziehender Eltern. Er ist insbesondere für diejenigen gedacht, die keinen oder nur unregelmäßigen Unterhalt erhalten. Kinder können ohne zeitliche Einschränkung Unterhaltsvorschuss erhalten, solange sie das zwölfte Lebensjahr nicht vollendet haben. Es besteht die Möglichkeit, bis zu 338 Euro pro Monat zu erhalten.