12. Vergewaltigung: Die Frau hat sich nicht genug gewehrt
Selbst wenn der Zwang unumstößlich festgestellt wurde, lag der Verdacht trotzdem im Raum, dass das Opfer doch irgendwie eine Mitschuld haben musste. Im Zweifel, weil sie sie sich nicht ausreichend gewehrt hatte, nicht ausreichend laut schrie oder einfach zu lange gezögert hatte, um öffentlich Anklage zu erheben.
Hin und wieder wurde das auch „getestet“. Ein Gericht in Frankreich verurteilte einen Mann zu einer Geldstrafe und schickte ihn dann los, der Frau das Geld wieder abzunehmen. Sie wehrte sich jedoch erfolgreich, und der Mann kehrte mit leeren Händen zurück zum Gericht. Der Richter ließ die Frau vorführen und erklärte, wenn sie sich so heftig gewehrt hätte, dann wäre es auch nicht zur Vergewaltigung gekommen – und sprach ihr das Geld wieder ab.