14. Homosexuell? Lass den Dildo weg
Wer auf der sicheren Seite sein wollte, der sollte sich ganz auf die eigenen Finger und die Zunge verlassen, denn ein wichtiger Aspekt der Strafwürdigkeit war die Simulation von „natürlichem“ Geschlechtsverkehr. Die Frage stand im Raum, ob es überhaupt Sex war, wenn nicht penetriert wurde.
Manchmal musste bei lesbischen Frauen stattdessen debattiert werden, ob eine der Frauen „die männliche Rolle“ eingenommen hatte. Sobald ein Dildo gefunden wurde, war das Thema natürlich erledigt. Bis dahin bereitete das Thema allerdings so manchem Richter Kopfzerbrechen. Es war klar, dass das nicht ging. Nur, welches spezifische Verbrechen musste denn nun angeklagt werden?