Du denkst darüber nach, auszuwandern? Kroatien schraubt an seinem Image als Ferienparadies und richtet sich verstärkt an eine neue Zielgruppe: Digitale Nomaden. Wer ortsunabhängig arbeitet, kann künftig bis zu drei Jahre im Land bleiben – ein starkes Signal im globalen Wettbewerb um internationale Fachkräfte. Alles, was Reisende wissen müssen.
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Kroatien macht es Digitalen Nomaden leichter
Was bisher als befristete Auszeit unter der Sonne galt, wird jetzt zur langfristigen Perspektive. Mit der aktuellen Reform seines Visa-Programms für digitale Nomaden hebt Kroatien die zulässige Aufenthaltsdauer für Nicht-EU-Bürger*innen deutlich an: statt wie bisher nur ein Jahr, sind ab sofort bis zu 36 Monate Aufenthalt möglich – mit der Option auf Verlängerung um weitere sechs Monate.

Ein Signal an die globale Remote-Community
Der Schritt kommt nicht von ungefähr. Weltweit steigt die Zahl jener, die mobil arbeiten, Projekte online betreuen oder als Freiberufler*innen ortsunabhängig tätig sind. Viele dieser digitalen Nomaden suchen nach Lebensorten, die Arbeit und Lebensqualität verbinden. Kroatien – mit seiner 6.000 Kilometer langen Küste, mittelalterlichen Städten, guter Infrastruktur und vergleichsweise niedrigen Lebenshaltungskosten – erfüllt genau diese Kriterien.
„Mit dieser Visumsregelung positioniert sich Kroatien als eines der fortschrittlichsten Länder Europas für ortsunabhängige Arbeit“, heißt es aus dem Innenministerium in Zagreb.

Neu: Familien dürfen mitreisen
Neben der längeren Aufenthaltsdauer gibt es eine weitere wichtige Neuerung: Digitale Nomaden dürfen künftig auch ihre Familien mitbringen. Ehepartner und Kinder erhalten ebenfalls Aufenthaltsgenehmigungen, was das Programm besonders für Remote-Arbeiter*innen mit familiären Verpflichtungen attraktiv macht.
Zudem entfällt der bisherige Druck, nach einem Jahr weiterziehen zu müssen. Die neue Regelung schafft mehr Planungssicherheit – ein entscheidender Faktor für Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt flexibel, aber nicht unstet gestalten wollen.

Voraussetzungen für das Visum
Die Zugangsvoraussetzungen bleiben streng, aber nachvollziehbar. Antragsteller*innen müssen:
- einen Nachweis über ihre Tätigkeit im Ausland vorlegen (z. B. Arbeits- oder Freelance-Vertrag),
- über ein monatliches Mindesteinkommen von 3.295 Euro verfügen,
- eine gültige Krankenversicherung für den gesamten Aufenthaltszeitraum nachweisen,
- eine Unterkunft in Kroatien belegen,
- einen Reisepass, der über den Aufenthalt hinaus noch drei Monate gültig ist, vorweisen,
- sowie ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis.
Die Beantragung erfolgt online über die Plattform des kroatischen Innenministeriums.
Ein Lebensstil im Wandel
Das digitale Nomadentum ist längst kein Randphänomen mehr. Mit der zunehmenden Entkopplung von Wohn- und Arbeitsort steigt die Bedeutung internationaler Aufenthaltsregelungen. Immer mehr Länder – von Portugal bis Bali – buhlen um kreative Köpfe, Entwickler*innen, Designer*innen oder Gründer*innen aus aller Welt. Kroatien reiht sich nun in diese Riege ein – mit einem Angebot, das in puncto Aufenthaltsdauer und Familienfreundlichkeit neue Maßstäbe setzt.
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