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Ab Herbst: Müssen Ungeimpfte nun auf Freizeitangebote verzichten?

Bars, Kinos und Museen ab Herbst nur noch für Geimpfte? Das wünscht sich Kanzleramtschef Helge Braun. Ob das rechtlich möglich ist, erfährst du hier.

Ungeimpfte
Für Ungeimpfte könnte es bald zu massiven Einschränkungen kommen. Foto: IMAGO / Sylvio Dittrich

Kein Zutritt für Ungeimpfte ab Herbst! Das wünscht sich Kanzleramtschef Helge Braun in ein paar Monaten. Grund dafür sind die bis dahin steigenden Inzidenzwerte von bis zu 850. „Das kann auch bedeuten, dass gewisse Angebote wie Restaurant-, Kino- und Stadionbesuche selbst für getestete Ungeimpfte nicht mehr möglich wären, weil das Restrisiko zu hoch ist“, so Braun zu der Bild am Sonntag. 

Sind Einschränkungen für Ungeimpfte verfassungsgemäß? 

Laut dem Berliner Rechtswissenschaftler und Universitätsprofessor Christian Pestalozza könnte man Ungeimpften den Zutritt zu Freizeitangeboten verwehren. Begründet durch die Schutzpflicht des Staates. Diese besagt, dass der Staat die Gesundheit der Bevölkerung schützen muss, auch wenn das bedeutet, dass Ungeimpfte mit Einschränkungen rechnen müssen.

Sind Restaurantbesuche bald nicht mehr für Geimpfte zugänglich? Foto: Imago/Westend61

Diese Einschränkungen dürfen jedoch nicht unverhältnismäßig sein. Das wäre der Fall, „wenn sie nicht zum Schutz der Gesundheit der Betreffenden selbst oder deren Umgebung erforderlich oder nicht zumutbar sind“, so der Rechtswissenschaftler.

Mit welchen Verboten müssen Ungeimpfte rechnen? 

Bevor jedoch Verbote ausgesprochen werden, müsse man sich laut dem Universitätsprofessor jede dieser Maßnahmen einzeln anschauen und entscheiden, ob „diese dem Gebot der Verhältnismäßigkeit genügt„.

So müsse man gucken, ob die Einschränkungen wirklich erforderlich sind, um die Bevölkerung zu schützen und ob man den Ungeimpften diese Freiheit überhaupt entziehen darf.

Eine direkte Impflicht gibt es bereits 

Eine Impfpflicht ist in Deutschland nichts Neues. So gibt es diese bereits gegen Masern und auch nur wenn Kinder dagegen geimpft sind, können sie den Kindergarten besuchen. Als Nachweis müssen die Eltern eine gültige Masern-Impfung vorweisen können.

Impfgegner
Eine Impfpflicht gibt es bereits gegen Masern. Foto: bombuscreative/ istock / bombuscreative/ istock Foto: Getty Images

Der Historiker Malthe Thießen beschäftigt sich mit der Geschichte des Impfens und weiß, das es auch früher Pflicht war, sich zu impfen. „Eine allgemeine Impfpflicht bestand in Deutschland über Jahrzehnte hinweg.“

So gab es seit 1874 in ganz Deutschland die Impfpflicht gegen Pocken. „Diese Regelung wurde offiziell erst 1980 abgeschafft, überlebte also das Kaiserreich, die Weimarer Republik, die NS-Zeit sowie lange Zeit in der DDR und der Bundesrepublik.“

Kommt jetzt die Impfpflicht?

Eine allgemeine Impfpflicht könnte laut Juraprofessor Di Fabio auch in Deutschland wieder eingeführt werden. „Die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht ist bei einer epidemischen Gefahrenlage von einem solchen Ausmaß wie bei der Corona-Pandemie grundsätzlich möglich.“ 

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