Kündigung wegen Hundegebell: Nach deutschem Recht haben Vermieter:innen das Recht, einen Mietvertrag zu kündigen, wenn ein:e Mieter:in seine/ ihrePflichten verletzt oder das friedliche Zusammenleben der anderen Mieter:innen stört. Hält ein:e Mieter:in einen Hund, der übermäßig bellt und den Hausfrieden stört, können Vermieter:innen das Mietverhältnis aus rechtlichen Gründen kündigen. Allerdings müssen bestimmte rechtliche Verfahren und Anforderungen eingehalte werden, bevor eine solche Kündigung ausgesprochen wird.
Kündigung wegen Hundebellen: Legal?
Das sagt die Rechtslage
Nach deutschem Recht ein:e Mieter:in verpflichtet, die Mietsache in gutem Zustand zu erhalten und sie bestimmungsgemäß zu nutzen. Außerdem darf ein:e Mieter:in den Frieden der anderen Mieter:innen oder des Vermieters nicht stören. Kommt ein:e Mieter:in diesen Verpflichtungen nicht nach, können Vermieter:innen eine Abmahnung aussprechen, um Abhilfe zu schaffen. Verstößt ein:e Mieter:in weiterhin gegen die eigenen Pflichten, können Vermieter:innen den Mietvertrag fristlos kündigen.
Bellen = Ruhestörung?
Bei übermäßigem Hundegebell müssen Vermieter:innen zunächst feststellen, ob das Bellen eine Ruhestörung darstellt. Wenn das Bellen während der normalen Tageszeit auftritt und nicht übermäßig laut ist, stellt es möglicherweise keine Ruhestörung dar. Tritt das Bellen jedoch nachts auf oder ist es übermäßig laut, kann es eine Ruhestörung darstellen und Vermieter:innen dazu veranlassen, die mietende Person zu verwarnen.
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Das ist bei einer Kündigung zu beachten
Wenn ein:e Mieter:in nach einer Abmahnung keine Abhilfe schafft, kann der Mietvertrag gekündigt werden. Allerdings müssen beide Parteien bei der Kündigung bestimmte rechtliche Verfahren und Anforderungen einhalten. Vermieter:innen müssen schriftlich kündigen, wobei die Gründe für die Kündigung und die Kündigungsfrist angeben muss. Die Kündigungsfrist muss mindestens drei Monate betragen, es sei denn, der Mieter hat wiederholt gegen seine Pflichten verstoßen oder eine schwerwiegende Verletzung des Mietvertrags begangen; in diesem Fall kann die Kündigungsfrist verkürzt werden.
Kündigung wegen Hundegebell: Kenne deine Rechte
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein:e Vermieter:in nach deutschem Recht die Kündigung eines Mietvertrags wegen übermäßigen Hundegebells androhen kann, wenn das Bellen eine Ruhestörung darstellt. Vermieter:innen muss jedoch bestimmte rechtliche Verfahren und Anforderungen einhalten, um die Kündigung durchzuführen, einschließlich einer Abmahnung des Mieters und einer schriftlichen Kündigung mit einer Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten. Sowohl für Vermieter:innen als auch für Mieter:innen ist es wichtig, ihre Rechte und Pflichten nach dem deutschen Mietrecht zu kennen, um ein friedliches Zusammenleben und eine faire Behandlung zu gewährleisten.