Der Umzug ins Pflegeheim ist ein großer Schritt und oftmals mit vielen Kosten verbunden. Denn Pflegeheime sind sehr teuer, weshalb die Pflegeversicherung häufig nicht alle Kosten übernimmt. Rentner:innen, die pflegebedürftig sind, müssen einen Teil der Kosten also selbst tragen. Wie teuer ein Pflegeheim wirklich ist und wie viel Geld Pflegebedürftige auch nach dem Einzug ins Pflegeheim noch auf dem Konto haben dürfen, zeigen wir dir in diesem Artikel.
So viel Geld darfst du beim Umzug ins Pflegeheim behalten:
So viel zahlen Rentner:innen für ihren Aufenthalt im Pflegeheim
Der Umzug in ein Pflegeheim als auch das Leben dort sind teuer. Trotz der Zahlungen an die Pflegeversicherung können die Kosten für das Pflegeheim meistens nicht vollständig gedeckt werden. Aus diesem Grund müssen die meisten pflegebedürftigen Rentner:innen einen Teil aus eigener Tasche dazu zahlen.
Um die Kosten zu decken, dürfen sowohl die Rente, Barvermögen als auch das Vermögen aus Aktien oder Immobilien herangezogen werden. Erst wenn die eigene Rente und das eigene Vermögen nicht ausreichen, um den Aufenthalt im Pflegeheim zu finanzieren, greift die Sozialhilfe. Durchschnittlich zahlen Pflegebedürftige monatlich mindestens 2.000 Euro, um alle Kosten zu decken.
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Diese Summe dürfen Rentner:innen auf dem Konto behalten
Das klingt erstmal nach sehr viel Geld, welches man aus eigner Tasche zahlen muss. Das ist es auch, allerdings musst du dennoch keine Angst haben, dass dein Konto irgendwann rote Zahlen schreibt, wenn du das Pflegeheim finanzierst.
Um alle Kosten abzudecken, wird fast die ganze Rente herangezogen – zumindest bis auf ein kleines Taschengeld von etwa 121 Euro pro Monat. Diesen Betrag darfst du also jeden Monat behalten und er wird nicht zur Bezahlung des Pflegeheims miteinbezogen.
Des Weiteren darfst du natürlich noch Rücklagen auf deinem Konto haben, die ebenfalls nicht für die Finanzierung deines Pflegeheimaufenthaltes herangezogen werden. Der sogenannte Schonbetrag beläuft sich auf 5.000 Euro, die sowohl du als auch dein:e Ehepartner:in jeweils auf dem Konto haben dürfen. Insgesamt ergibt sich somit ein Schonvermögen von 10.000 Euro, welches geschützt ist.
Übrigens gilt das auch, wenn nur ein:e Partner:in im Pflegeheim lebt, der/die andere aber noch zu Hause. In diesem Fall steht nicht nur das Schonvermögen unter besonderem Schutz, sondern auch die Immobilie, in der der/die andere Partner:in noch wohnt. Das gilt allerdings nur, wenn diese auch für eine Person angemessen ist.
Fazit: Für diese Leistungen zahlst du im Pflegeheim
Ein Platz im Pflegeheim ist also eine wirklich teure Angelegenheit und auch der Eigenanteil ist trotz Pflegeversicherung und staatlicher Zuschüsse noch immer sehr hoch. Doch warum ist das überhaupt so? Der Preis für den Aufenthalt im Pflegeheim setzt sich aus den Kosten für Pflege und Betreuung, Verpflegung, Unterkunft, Investitionen und Komfortleistungen zusammen.
Dabei trägt die Versicherung meist den Teil der Pflege und Betreuung. Unterkunft, Verpflegung und andere Leistungen sind dann wiederum Teil des Eigenanteils.