An Weihnachten möchten viele die besinnlichen Tage in Ruhe mit der Familie verbringen. Doch was ist, wenn am ersten Weihnachtstag das Arbeitshandy klingelt und am anderen Ende der Leitung sich der Chef bzw. die Chefin befindet. Vielen ist in dem Augenblick klar, dass dieser bzw. diese nicht anruft, nur um einem ein frohes Fest zu wünschen. In derartigen Situationen stellen viele sich die Frage, ob die an den Feiertagen für die Arbeit erreichbar sein müssen. Was das Arbeitsrecht dazu sagt, erfährst du hier.
Weihnachten: Muss man an den Feiertagen für die Arbeit erreichbar sein?
Nein, Mitarbeitende müssen über Weihnachten nicht erreichbar sein. Denn grundsätzlich gilt: Frei bedeutet auch frei. Wer offiziell im Urlaub ist, muss somit nicht ans Arbeitshandy gehen, wenn dieses klingelt. Bei Führungskräften kann dies im Einzelfall allerdings etwas anders aussehen.
Wenn sich beispielsweise eine unternehmenskritische Situation ergibt, könnte der/die Chef:in durchaus erwarten, dass führende Mitarbeiter berufliche E-Mails beantworten. Doch ob dies nicht auch bis nach den Weihnachtsfeiertagen warten kann, ist eine andere Frage.
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Jede:r Dritte ist zwischen den Jahren für den Job erreichbar
Auch wenn man während der Feiertage bzw. im Urlaub nicht für die Arbeit erreichbar sein muss, scheinen es viele Deutsche dennoch zu sein. Denn laut einer von YouGov durchgeführten Umfrage namens „Slack Holiday Season Survey“ ist fast jeder dritte (32 Prozent) Befragte nach eigenen Angaben während der Weihnachtsfeiertage und zwischen den Jahren für die Arbeit erreichbar. Dabei planen 35 Prozent von ihnen sogar, täglich erreichbar zu bleiben, während 84 Prozent beabsichtigen, mindestens einmal täglich in ihre E-Mails zu schauen.
Die Bereitschaft, während der Feiertage zu arbeiten, scheint auf realen Erfahrungen zu beruhen. So wurden 2021 rund 23 Prozent der Befragten vom Chef bzw. von der Chefin kontaktiert, und das obwohl sie frei hatten. 27 Prozent wurden von Kollegen und 21 Prozent von Kunden kontaktiert. Aufgrund dieser Störungen gaben fast die Hälfte der Befragten an, Schwierigkeiten beim Abschalten während der Weihnachtsfeiertage zu haben.
Diejenigen, die trotz ihres Urlaubs gearbeitet haben, taten dies in der Regel nicht nur kurz, sondern knapp zwei Drittel arbeiteten mindestens einen halben Arbeitstag. 18 Prozent der Befragten gaben an, trotz Urlaub sogar zwischen drei und fünf Tagen gearbeitet zu haben.
Quelle: Pöppel Rechtsanwälte, Business Insider