Wenn man derzeit so durch die Straßen läuft, erkennt man nicht nur in den Schaufenstern vieler Geschäfte teils sehr ausgefallene Weihnachtsdekorationen, sondern auch in den Fenstern gewöhnlicher Wohnhäuser. Fast in jedem Fenster sieht man Kerzen, kleine Tannenbäume, selbst gebastelte Schneeflocken oder Unmengen an Lichterketten. Doch dürfen Mieter:innen ihre Wohnungen eigentlich beliebig dekorieren oder gibt es auch Dekorationen, die tabu sind? In diesem Artikel verraten wir dir, worauf Mieter:innen bei der Weihnachtsdekoration achten müssen.
Alles zum Thema „Weihnachtsdeko in Mietshäusern“:
Auf diese 3 Dinge müssen Mieter achten
Spätestens zum 1. Advent kommen viele Mieter:innen auf die Idee, die Wohnung oder sogar das gesamte Mietshaus weihnachtlich zu dekorieren. Was dabei erlaubt ist und was nicht, zeigen wir dir hier:
1. Deko im Treppenhaus
Das Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses zählt zu den sogenannten Gemeinschaftsräumen. Das bedeutet, dass die Mieter:innen diesen Raum gemeinsam nutzen. Grundsätzlich ist es nicht verboten, hier weihnachtliche Dekorationen aufzustellen, allerdings sollte man das immer mit den anderen Mieter:innen absprechen. Das, was dem einen gefällt, stört vielleicht den nächsten.
Zudem gilt es zu beachten, dass durch die Weihnachtsdeko keine Fluchtwege versperrt werden oder entzündliche Gegenstände wie beispielsweise Kerzen oder Räucherstäbchen aufzustellen.
2. Deko auf dem Balkon
Den Innenraum des Balkons dürfen Mieter:innen ganz nach den eigenen Vorstellungen dekorieren. Sollte die Beleuchtung andere Nachbarn stören, so kann es dazu kommen, dass zumindest Teile der Weihnachtsdeko wieder abmontiert werden müssen. Ist das nicht der Fall, sind Mieter:innen völlig frei in der Gestaltung.
3. Deko an der Hausfassade
Auch die Hausfassade darf dekoriert werden, wenn das zuvor mit dem Vermieter beziehungsweise mit der Vermieterin abgesprochen wurde. Dabei ist allerdings darauf zu achten, dass durch die Dekoration keine Mängel an der Hausfassade entstehen. Weihnachtsdekorationen, die extra angebohrt werden müssen oder Dübel benötigen, sind also häufig nicht gestattet.
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Fazit: In der Wohnung haben Mieter großen Spielraum
Mieter:innen müssen also die meisten Sachen erst mit dem Vermieter oder der Vermieterin oder mit den eigenen Nachbarn absprechen. In der eigenen Wohnung sind sie jedoch völlig frei, was die Gestaltung angeht. Hier sind Lichterketten, Tannenbäume und Kerzen erlaubt – sofern nichts anderes im Mietvertrag steht.