Bisher haben Banken und Unternehmen allein anhand der Schufa-Bewertung über die Kreditwürdigkeit eines Kunden oder einer Kundin entschieden. Doch damit ist nun Schluss. Denn der Europäische Gerichtshof hat nun entschieden, dass die Erstellung eines Schufa-Scores nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist. Alle Details.
EuGH schränkt Nutzung des Schufa-Scores ein
In der Regel beziehen Banken, Telekommunikationsdienste, Energieversorger oder Vermieter:innen Informationen zur Kreditwürdigkeit einer Person von privaten Auskunfteien wie der Schufa. Diese Auskunfteien liefern daraufhin eine Einschätzung, die als sogenannter Score-Wert bekannt ist. Der Score-Wert soll anzeigen, wie zuverlässig die betreffende Person ihre finanziellen Verpflichtungen erfüllt. Doch diese Praxis ist nun nicht mehr zulässig.
Denn gemäß eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist die Verwendung des Schufa-Scores beispielsweise durch Banken nur unter strengen Voraussetzungen erlaubt. Wenn diese Bewertung eine maßgebliche Rolle bei der Kreditgewährung spielt, stellt dies nach der Entscheidung der Luxemburger Richter:innen eine grundsätzlich verbotene „automatisierte Entscheidung“ im Sinne des Datenschutzes dar.
Frau reichte Klage wegen niedrigen Schufa-Score ein
Eine Frau aus Wiesbaden reichte Klage ein, da sie aufgrund ihres niedrigen Schufa-Werts keinen Kredit erhielt. Das Verwaltungsgerich hat den Fall dem EuGH vorgelegt, um das Verhältnis zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) klären zu lassen. Gemäß der DSGVO dürfen Entscheidungen, die rechtliche Auswirkungen auf Personen haben, nicht allein durch automatisierte Datenverarbeitung getroffen werden.
Die Richter in Luxemburg haben nun entschieden, dass Scoring darunter fällt und nur unter spezifischen Bedingungen zulässig ist. Die Schufa-Kunden sollten dem Score keine ausschlaggebende Rolle bei der Kreditvergabe zuschreiben. Das Verwaltungsgericht in Wiesbaden muss nun entscheiden, ob das deutsche Bundesdatenschutzgesetz eine gültige Ausnahme von diesem Verbot enthält, die im Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung steht.
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Schufa begrüßt das Urteil
Die Schufa begrüßte das Urteil als eine klare Bestimmung darüber, wie die Scores gemäß der DSGVO in den Entscheidungsprozessen von Unternehmen genutzt werden dürfen. Nach dem Urteil erklärte die Schufa: „Unsere Kunden geben überwiegendes Feedback, dass der Schufa-Score zwar wichtig für Zahlungsprognosen ist, jedoch in den meisten Fällen nicht alleinig darüber entscheidet, ob ein Vertrag abgeschlossen wird.“
Quellen: Focus, Spiegel, Die Welt