Nach der Geburt eines Kindes möchten die meisten Eltern erst einmal so viel Zeit wie möglich mit dem neuen Familienmitglied verbringen. An Arbeit ist in dieser Zeit daher nicht zu denken. Um das fehlende Einkommen etwas auszugleichen, hat die Bundesregierung das sogenannte Elterngeld eingeführt. Doch zukünftig müssen viele Eltern auf diese Zahlung wohl verzichten. Denn ab April 2024 gelten neue Einkommensgrenzen. Was nun gilt, erfährst du hier.
Elterngeld: Ab April gelten neue Einkommensgrenzen
Seit dem 1. April 2024 gelten in Deutschland Für Eltern, die sich nach der Geburt um ihr Kind kümmern und zu Hause bleiben, besteht nun nur noch Anspruch auf Elterngeld, wenn ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen 200.000 Euro nicht übersteigt. 2025 soll die Grenze noch einmal gesenkt werden und bei 175.000 Euro liegen.
Vorher war dieser Anspruch großzügiger gestaltet: Paare erhielten kein Elterngeld nur dann, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen die Obergrenze von 300.000 Euro überschritt. Das zu versteuernde Einkommen wird aus dem Bruttoeinkommen berechnet und umfasst Abzüge wie Werbungskosten, sonstige Aufwendungen und Freibeträge, wodurch es niedriger ausfällt als das Bruttoeinkommen.
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Elternteile können nur noch einen Monat gleichzeitig Elterngeld beziehen
Doch damit nicht genug. Ab dem 1. April 2024 können beide Elternteile nur noch für einen Monat gleichzeitig Elterngeld beziehen, und das innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes. Ausnahmen gelten für Eltern von Frühchen, Zwillingen oder weiteren Mehrlingen. Auch Eltern von Kindern mit Behinderung, sowie Geschwisterkindern mit Behinderung, die den Geschwisterbonus erhalten, können weiterhin länger als einen Monat gleichzeitig Elterngeld beziehen.
So viele Eltern sind von der Änderung betroffen
Das Familienministerium schätzt, dass etwa 7.000 Paare in Deutschland von der neuen Regelung betroffen sind. Dies entspricht laut Lisa Paus (Grüne), dem Ministerium, 0,5 Prozent aller Elternteile, die derzeit Elterngeld beziehen.