Ob neben dem Studium, der Tätigkeit im Haushalt oder neben dem regulären Job – Minijobs bieten vielen Menschen die Möglichkeit, noch etwas Geld dazuzuverdienen, ohne dass man dafür Abgaben und Steuern zahlen muss. Doch muss der Minijob in der Steuererklärung angegeben werden? In diesem Artikel verraten wir dir, was du darüber wissen musst.
Alles über den Minijob und die Steuererklärung:
Minijobber zahlen keine Abgaben
Wenn du einen Minijob hast, darfst du derzeit im Durchschnitt 538 Euro im Monat verdienen. Diese 538 Euro gehen dann auch ohne Abzüge auf deinem Konto ein. Denn, wer nur geringfügig beschäftigt ist, muss keine Sozialabgaben zahlen. Das bedeutet, Zahlungen an die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung entfallen gänzlich.
Auch Minijobs sind in der Regel rentenversicherungspflichtig. Allerdings hast du die Möglichkeit, dich von dieser Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen, damit du auch diese Abgaben nicht zahlen musst.
Minijobs sind steuerpflichtig
Minijobs sind dennoch steuerpflichtig – allerdings nur für die Arbeitgeber:innen. Denn diese zahlen meist die sogenannte Pauschalbesteuerung. Dabei zahlen sie zwei Prozent des monatlichen Bruttogehalts als Lohnsteuer.
Du als Minijobber:in erhältst dennoch die 538 Euro im Monat und musst davon keine Abgaben zahlen. Das gilt übrigens auch, wenn du den Minijob neben deinem Hauptjob ausübst.
Fazit: Für Minijobs kannst du keine Werbungskosten geltend machen
Wenn der Minijob über den Arbeitgeber per Pauschalversteuerung versteuert wird, musst du ihn nicht mehr in der Steuererklärung angeben. Allerdings kannst du in diesem Fall auch keine Werbungskosten geltend machen.
Das bedeutet, du kannst auch keine Fahrt- oder Materialkosten von der Steuer absetzen. Das ist nämlich immer nur dann möglich, wenn die Einkünfte aus dem Minijob individuell nach der Steuerklasse des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin versteuert werden.