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Ende der Minijobs? Sozialgerichts-Präsident plädiert für Abschaffung

Minijobs sollten abgeschafft werden – diese drastische Ansicht vertritt der Chef des Bundessozialgerichts. So begründet er seine Ansicht.

Mit Holzwürfeln wurde das Wort "Minijob" geschrieben.
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Urlaubsgeld im Minijob – was musst du beachten?

Egal ob vertraglich festgelegt oder freiwillig ausgezahlt: Ein zusätzliches Urlaubsgeld ist immer Grund zur Freude. Bist du jedoch in einem Minijob angestellt, solltest du dein Gesamteinkommen im Auge behalten.Wir zeigen dir, was du beim Urlaubsgeld im Minijob beachten musst.

Statista zufolge gingen 2022 rund 7,61 Millionen Menschen in Deutschland einem Minijob nach. Wenn es nach Rainer Schlegel, Präsident des Bundessozialgerichts, gehen würde, sollte es hierzulande am besten gar keine Minijobs mehr geben. Wie er seine drastische Ansicht begründet, erfährst du hier.

Präsident des Sozialgerichts fordert Abschaffung von Minijobs

Aus der Sicht von Rainer Schlegel, dem Präsidenten des Bundessozialgerichts, sollten geringfügige Beschäftigungen, auch als Minijobs bekannt, nicht mehr Teil eines modernen Sozialstaats sein. „Man sollte sie abschaffen oder nur noch für Schüler und Studenten zulassen“, sagte der Jurist im Interview der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. „Eine solche Reform würde die Sozialkassen entlasten und dem Arbeitsmarkt guttun.“

Minijobber haben weiterhin die Möglichkeit, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen, was zu erheblich geringeren monatlichen Abzügen führt. Trotz der Beliebtheit von Minijobs weist Schlegel darauf hin, dass Menschen, die ihr gesamtes Arbeitsleben geringfügig beschäftigt sind, keine ausreichende Rente erhalten. „Das ist widersprüchlich.“ Geringfügige Beschäftigung wird somit spätestens in der Alterssicherung als sozial ungerecht betrachtet, „weil sie der Allgemeinheit Kosten aufbürdet“, erklärt Schlegel.

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Schlegel fordert zudem Leistungsminderungen beim Bürgergeld

Doch nicht nur bei den Minijobs sieht Schlegel Reformbedarf. So fordert er unter anderem auch Leistungsminderungen beim Bürgergeld konsequenter durchzusetzen. Er warnt davor, auf Sanktionen bei Verstößen zu verzichten, da dies die Akzeptanz des Bürgergeldes und des Sozialstaates gefährden könnte.

Trotz einer nur begrenzten Auswirkung auf den Sozialhaushalt betont der Jurist, dass der Umgang mit dieser Gruppe entscheidend dafür ist, ob das gesamte System von der breiten Bevölkerung akzeptiert wird.