Statista zufolge gingen 2022 rund 7,61 Millionen Menschen in Deutschland einem Minijob nach. Wenn es nach Rainer Schlegel, Präsident des Bundessozialgerichts, gehen würde, sollte es hierzulande am besten gar keine Minijobs mehr geben. Wie er seine drastische Ansicht begründet, erfährst du hier.
Präsident des Sozialgerichts fordert Abschaffung von Minijobs
Aus der Sicht von Rainer Schlegel, dem Präsidenten des Bundessozialgerichts, sollten geringfügige Beschäftigungen, auch als Minijobs bekannt, nicht mehr Teil eines modernen Sozialstaats sein. „Man sollte sie abschaffen oder nur noch für Schüler und Studenten zulassen“, sagte der Jurist im Interview der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. „Eine solche Reform würde die Sozialkassen entlasten und dem Arbeitsmarkt guttun.“
Minijobber haben weiterhin die Möglichkeit, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen, was zu erheblich geringeren monatlichen Abzügen führt. Trotz der Beliebtheit von Minijobs weist Schlegel darauf hin, dass Menschen, die ihr gesamtes Arbeitsleben geringfügig beschäftigt sind, keine ausreichende Rente erhalten. „Das ist widersprüchlich.“ Geringfügige Beschäftigung wird somit spätestens in der Alterssicherung als sozial ungerecht betrachtet, „weil sie der Allgemeinheit Kosten aufbürdet“, erklärt Schlegel.
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Schlegel fordert zudem Leistungsminderungen beim Bürgergeld
Doch nicht nur bei den Minijobs sieht Schlegel Reformbedarf. So fordert er unter anderem auch Leistungsminderungen beim Bürgergeld konsequenter durchzusetzen. Er warnt davor, auf Sanktionen bei Verstößen zu verzichten, da dies die Akzeptanz des Bürgergeldes und des Sozialstaates gefährden könnte.
Trotz einer nur begrenzten Auswirkung auf den Sozialhaushalt betont der Jurist, dass der Umgang mit dieser Gruppe entscheidend dafür ist, ob das gesamte System von der breiten Bevölkerung akzeptiert wird.