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Tierschutz-Hundeverordnung: So stark wurden die Regeln zur Zwingerhaltung verschärft

Schon seit 2023 gibt es verschärfte Regeln zur Zwingerhaltung von Hunden. 2024 wurde die Tierschutz-Hundeverordnung dahingehend noch einmal strenger angepasst.

Zwingerhaltung beid er Tierschutz-Hundeverordnung
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Bereits im Jahr 2023 verschärfte man mit der Tierschutz-Hundeverordnung die Haltung und Zucht von Hunden. Genau 12 Monate später wurden noch einmal neue Gesetze zur Zwingerhaltung aufgelegt, die strengere Regeln beinhalten und für das Wohl der Tiere sorgen sollen. Wir wissen, was nun gilt.

Anika ist selbst Hundemama.

Unsere Autorin Anika ist mit ihrem Hund Sherlock das Dream-Team schlechthin. Alle Tipps und Tricks, die Anika in ihren Artikeln gibt, sind deshalb Hunde-approved und vorher gemeinsam mit Sherlock ausprobiert worden.

Was genau ist die Tierschutz-Hundeverordnung?

Bevor wir dir erklären, welche strengeren Regeln der Tierschutz-Hundeverordnung in Bezug auf Zwingerhaltung jetzt gelten, möchten wir dir im Groben erklären, wobei es sich bei dieser tierischen Verordnung handelt.

Laut Wikipedia kann man die Tierschutz-Hundeverordnung wie folgt definieren: „Die im Jahr 2001 aufgrund des § 2a des Tierschutzgesetzes erlassene Tierschutz-Hundeverordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums regelt Mindeststandards für das Halten und Züchten von Hunden.“ Somit soll durch diese Verordnung der Schutz und die artgerechte Haltung der Fellnasen gewährleistet werden. Aufgrund dessen gibt es über die Jahre hinweg auch immer wieder Anpassung der Tierschutz-Hundeverordnung.

Tierschutz-Hundeverordnung 2024: Das besagen die neuen Regeln

Die Haltung von Hunden im Zwinger ist auch mit der neuen Tierschutz-Hundeverordnung vom 01. Januar 2024 erlaubt. Allerdings schreibt das Gesetz jetzt eine Mindestgröße für den Hund vor. Die Bodenfläche des Zwingers muss sich demnach an der Widerristhöhe des Tieres orientieren. Die Länge jeder Seite darf die doppelte Körperlänge des Hundes dabei nicht unterschreiten und darf auch nicht kürzer als zwei Meter sein.

In diesem Zusammenhang ergibt sich eine Mindestgröße von:

Widerristhöhe in cmMinimum Bodenfläche in qm
bis 50 cm6
über 50 bis 60 cm8
über 60 cm10
Quelle: Vet-News: Neue Regeln der Tierschutz-Hundeverordnung – Thieme Vet

Die Neuerungen der Tierschutz-Hundeverordnung besagen zudem, dass jedem weiteren, im gleichen Zwinger gehaltenen Hund mehr Platz zur Verfügung stehen muss. Hündinnen mit Welpen sollten sogar mindestens das Doppelte der Fläche bekommen, die ihr allein zustehen würde.

Auch neu geregelt sind die Bestimmungen zur Höhe der Zwingereinfriedung. Seit Anfang Januar dieses Jahres muss diese mindestens so hoch sein, dass der aufgerichtete Hund den oberen Rand der Begrenzung nicht mit seinen Vorderpfoten erreichen kann.

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