Regelmäßige Bewegung ist für uns alle wichtig. Eine beliebte Option dafür ist das Fitnessstudio, wo in der Regel alle notwendigen Geräte für eine ausgewogene Mischung an Ausdauer- und Krafttraining vorhanden sind. Aber wie sieht es mit ärztlich verordneten Sporteinheiten aus? Beim Reha-Sport muss ein genauer Plan eingehalten und penibel auf die richtige Übungsausführung geachtet werden. Kann man das auch im Fitnessstudio machen? Wir haben uns das mal genauer angeschaut.
Was bedeutet Reha-Sport?
Sicher hast du schon einmal davon gehört, dass jemand nach einer Krankheit oder einer Verletzung eine Reha macht. Das geht je nach Einzelfall ambulant oder stationär. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Rehabilitationsmaßnahmen ist die Wiederherstellung der vollständigen Bewegungsfähigkeit. Dazu gehört der sogenannte Reha-Sport, der immer vom Arzt oder der Ärztin verordnet wird. In der Regel werden 50 Übungseinheiten für den Zeitraum von 18 Monaten verschrieben – das kann natürlich individuell variieren.
Reha-Sport kannst du die nur von einem Arzt oder einer Ärztin mit Kassenzulassung verschreiben lassen. Diese:r stellt bei entsprechender Diagnose das Formular 56 aus. Das reichst du bei deiner Krankenkasse zur Prüfung ein. Nach der Bewilligung kannst du dir eine Anlaufstelle für Reha-Sport suchen.
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Wie sieht Reha-Sport aus?
Reha-Sport kann in Gruppen oder auch einzeln stattfinden. Er wird nicht nur nach einer Sportverletzung eingesetzt, sondern auch bei Krankheiten, die positiv durch Bewegung beeinflusst werden können, wie beispielsweise Rheuma, Osteoporose oder Diabetes Typ 2. Wichtig ist dabei, dass die Übungen immer auf die Bedürfnisse der Teilnehmenden zugeschnitten sind.
Klassische Übungen sind nach einem leichten Aufwärmen, Gymnastikübungen, Dehn- und Kräftigungsübungen sowie Koordinationsübungen. Häufig kommen dabei Medizinbälle, Therabänder/Fitnessbänder, kleine Hanteln und Bodenmatten zum Einsatz.
Wichtig zu verstehen: Es handelt sich um medizinische Sportübungen, die den Patient:innen dabei helfen sollen, wieder einen möglichst guten Gesundheitszustand zu erreichen. Deshalb darf Reha-Sport auch ausschließlich von zertifizierten und geschulten Trainer:innen angeleitet werden.
Medizinischer Sport im Fitnessstudio?
Rein theoretisch ist das möglich. Es reicht aber nicht, einen normalen Bauch-Beine-Po-Kurs in deinem Fitnessstudio zu besuchen. Reha-Sport musst du immer in einer zertifizierten Übungsstätte mit ebenfalls zertifiziertem Trainingspersonal durchführen. Das kann durchaus auch in einem Fitnessstudio sein – oft finden solche Kurse zudem in Therapiepraxen, über Sportvereine oder selbstständige Übungsleiter:innen statt. Eine geeignete Einrichtung findest du beispielsweise über die Rehasportwelt.
Wer bezahlt meinen Reha-Sport?
Der Reha-Sport wird dir ärztlich verordnet und findet erst nach erfolgreicher Prüfung durch deine Krankenkasse statt. Diese übernimmt in der Regel also auch die Kosten für deine Übungsstunden. Allerdings musst du dich auch wirklich an deine Kurse halten: Gruppen für Reha-Sport sind oft fest zugeteilt, da die Übungen auf die Teilnehmenden zugeschnitten sind und eine konsequente Durchführung maßgeblich für den Trainingserfolg ist.
Wer zu viele Fehlzeiten hat, kann bei der Endabrechnung von der Krankenversicherung zur Kasse gebeten werden. Wer wegen Krankheit länger nicht am Reha-Sport teilnehmen kann, sollte sich also unbedingt ein ärztliches Attest besorgen. Aber keine Sorge: Wenn du es mal nicht schaffst, ist das noch nicht tragisch. Ernst wird es allerdings, wenn du länger als drei Monate nicht erscheinst.
Wie flexibel kann ich die Maßnahme gestalten?
Auch als Patient:in hat man individuelle Bedürfnisse – meist baut man den Reha-Sport ja in den laufenden Alltag mit ein, es sei denn, man ist in einer stationären Einrichtung. Du kannst die Reha-Maßnahmen trotz fester Kurszuweisung so gestalten, wie es für dich passt. So ist ein Wechsel der Kursgruppe beispielsweise möglich, wenn du dich dort nicht wohlfühlst oder die Zeiten für dich nicht funktionieren.
Du kannst den Reha-Sport auch frühzeitig abbrechen. In dem Fall musst du lediglich deine Krankenversicherung informieren – du musst allerdings damit rechnen, dass du in Zukunft dann keine derartigen Maßnahmen mehr verordnet bekommst.
Übrigens: Dein Arzt oder deine Ärztin kann dir so oft eine Folgeverordnung für den Reha-Sport schreiben, wie er „notwendig, geeignet und wirtschaftlich“ ist. Bei Kursende solltest du in der Lage sein, die Übungen eigenständig und ohne Hilfe durchführen zu können.
Quelle: Rehasportwelt, AOK Gesundheitsmagazin, Techniker Krankenkasse
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